Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Fahrtkosten Veprflegungspauschale.

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld Fahrtkosten Veprflegungspauschale.

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Ich geh seit dem 15.09. wieder arbeiten, hätte aber bin november noch elterngeld kriegen müssen, jetzt dachte ich, ich hätte, weil ich ja zu Hause war noch anteilig bis zum 15.09. anspruch aufs elterngeld. Jetzt hab ich post von der Elterngeldstelle gekriegt ich soll meine Gehaltsabrechnung vom September einreichen, nun leider krieg ich mein Geld erst zum 15 Oktober ohne Fahrtkosten 545 Eur mit Fahrtkosten und Verpflegungspauschale 715 Eur, JEtzt meine Frage: Werden die Fahrtkosten und die Verpflegungspauschale von 175 EUR mit angerechnet? Und Wenn ich im September keinen Zahlungeingang hatte, können sie dann von mir geld zurück fordern? Ich hätte sonst nichts zum Leben für die betreuung meiner Tochter und die Miete muss ja auch noch bezahlt werden,!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, soweit ich weiß nur, wenn sie auf der Steuerkarte mit eingetragen sind. Fragen Sie doch bitte mal unseren Steuerberater Liebe Grüsse, NB


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