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Hallo Frau Bader, mein 1. Kind kam im Dez 05 zur Welt und ich bin bis Ende April 07 in Erziehungszeit. Jetzt bin ich mit Kind 2 schwanger und würde bis zum erneuten Einsetzen des Mutterschutzes nur 3 Monate arbeiten gehen. Nun meine Frage: Wenn ich Ihre Antworten ähnliche Fragen richtig interpretiert habe-müßte die Zeit wo ich mit Kind 1 in der Erziehungszeit war ausgeklammert werden und mein Gehalt vor der Geburt des ersten Kindes mit angerechnet werden,oder?? Ich habe nämlich bei unserer Erziehnungsgeldstelle nachgefragt und die sagten mir es werden nur Monate mit Elterngeld ausgeklammert aber die Monate mit dem "alten Erziehungsgeld" würden so gezählt als würde man in keinem Arbeitsverhältnis stehen und somoit bekäme ich nur die 300 Euro oder den Geringverdienersatz!Ist das so korrekt und hab ich sie bloß falsch verstanden oder weiß die Erziehungsgeldstelle nicht richtig Bescheid? LG Lana
Hallo, Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in den aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. In diesen Monaten ist das für die Höhe des Elterngelds maßgebliche Einkommen aus Gründen, die unmittelbar mit der Geburt und Betreuung von Kindern zusammenhängen, geringer. Würden sie berücksichtigt, würde das Elterngeld sinken Liebe Grüsse, NB
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