Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld etc.

Frage: Elterngeld etc.

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann wird ab März 2008 für 12 Monate in Elternzeit gehen. Seinen AG werden wir fristgemäss erst 8 Wochen vor Antritt der Elternzeit informieren, da wir sonst evtl. eine Kündigung befürchten. Frage : Die Elternzeit soll ab dem Tag der Geburt des Kindes beginnen, ein festes Datum gibt es also nicht, nur den errechneten Geburtstermin ( 14.3.08). 1. Kann mein Mann die Elternzeit also flexibel ab Geburtstermin bei seinem AG ankündigen, evtl mit einer Bescheinigung über den voraussichtl. Termin ( so wurden wir hier bei der Elterngeldstelle beraten )? Oder müssen wir ein Datum festsetzen und dann hoffen , dass es einigermassen passt, wobei mir dies Kopfschmerzen bereitet, da ich mit weiteren Kindern auf seine Hilfe baue... 2. Kann mein Mann anteilig zustehend. Urlaub noch vor der Elternzeit nehmen ? 3. LT Auskunft meiner KK steht mir bei dem nächsten Kind erneut Mutterschaftsgeld zu ( 13 euro/ tag), muss mein AG einen Anteil zahlen , obwohl ich st. März 2006 in Elternzeit bin? 4. Wie wirkt sich dieses auf die Zahlung des Elterngeldes aus, welches ja mein Mann beziehen wird? Bitte entschuldigen Sie die vielen Fragen,wir bedanken uns sehr für ihre hier geleistete Arbeit, durch die sich schon viele Probleme klären liessen. Mit freundlichen Grüssen limo und familie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Er kann beantragen "ab Geburt, voraussichtlich.." 2. Wenn er entstanden ist, ja. 3. Nein, nur KK 4. Gar nicht Liebe Grüsse, NB


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