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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einigen Informationsbedarf hinsichtlich des neuen Elterngeldes, dazu möchte ich Ihnen so kurz wie möglich unsere Situation erklären. Unser Baby wird Ende April 07 geboren. Zu diesem Zeitpunkt besitze ich keinen Studentenstatus mehr (werde zum 31.3. exmatrikuliert wg. Abschluss). Mein Freund und ich sind nicht verheiratet und wir wohnen zusammen. Hartz IV brauche ich mit Sicherheit nicht beantragen, da mein Freund viel zu viel verdient und somit ja für meinen Unterhalt zuständig ist. Habe ich unter diesen Bedingungen Anspruch auf Elterngeld, da ich ja vor der Geburt des Kindes Studentin war und danach quasi "hauptberuflich" Mutter sein werde (soll ich mich trotzdem arbeitslos melden, auch wenn ich wahrscheinlich keine Leistungen erhalten werde?)? Ich habe von einem Mindestbetrag gehört, der wohl bei 300 Euro liegt, wenn man nicht erwerbstätig ist, würde ich dafür die Bedingungen erfüllen? Wenn nicht, welches sind dann die Bedingungen? Eine andere Frage: Welche Möglichkeiten der Krankenversicherung habe ich? Muss ich mich wirklich selbst versichern (über die Versicherung meines Freundes geht es ja nicht, da wir nicht verheiratet sind), oder besteht die Möglichkeit, dass das Sozialamt für die Krankenversicherung aufkommt, auch wenn man sonst keinen Anspruch auf Leistungen hat? Vielen Dank im voraus und viele Grüße.
Hallo, 1. Sie erhalten den Mindessatz EG, also 300 € 2. Sie müssen sich selber kk-versichern Liebe Grüsse, NB
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