idefix88
Sehr geehrte Frau Bader, vorrausichtlicher Geburtstermin 02.04.2015 von unseren Zwillingen. Seit 01.01.15 gibt es ja nur noch pro Geburt bei Zwillingen also 65% vom Nettolohn + 300 Euro Mehrlingszuschlag.? Mein Mann möchte mich gern ab Geburt der Zwillinge unterstützen. Wie ist es denn nun mit den Partnermonaten. Hat mein Mann auch nur 2 Monate oder 4 Partnermonate? Können wir beide im 4. Monat gleichzeitig Elterngeld bekommen? Mutter Vater 1. Lebensmonat Mutterschaftsgeld 1.PM 65% + 300 Euro 2. Lebensmonat Mutterschaftsgeld 2. PM 65% + 300 Euro 3. Lebensmonat Mutterschaftsgeld 3. PM 65% + 300 Euro 4. Lebensmonat 65% + 300 Euro 4. PM 65% + 300 Euro 5.-12 LM 65% +300 Euro wieder voll arbeiten Wie muss die Väterzeit beim Arbeitgeben beantragt werden? ....Hiermit beantrage ich ab der Geburt meiner Zwillinge Elternzeit für 4 Monate. Vorraussichtlicher Geburtstermin ist der 02.04.2015. Wenn die zwei zum Beispiel in der Nacht 30.03. geboren werden, kann er dann ab 31.03. für 4 Monate gleich zu Hause bleiben? Nach meiner 12 Monatigen Elternzeit möchte ich gern Teilzeit arbeiten gehen 30h/ Woche vorher war ich 40h/ Woche. Muss ich das bei der Elternzeitanmeldung dem Arbeitgeber mit melden? Meine Tochter wurde 09.07.2011 geboren gibt es für sie noch einen Geschwisterbonus oder ist dieser nur bis zum 3. Lebensjahr? Vielen Dank
Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen Liebe Grüße NB
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