Minne
Guten Tag, Heute kam unerwartete Post von der Elterngeldstelle. Als Beamtin habe ich 8 Wochen nach der Geburt unseres Kindes noch meine Bezüge bekommen. Nun schreibt die Elterngeldstelle: "Eine Beantragung der Lebenszeitmonate 10 und 11 sind in ihrem Fall nicht möglich. Durch den Erhalt von Dienstbezügen gelten diese im Elterngeld als verbraucht. Somit endet ihr Anspruch auf Elterngeld mit Ende des 9. Lebensmonats." Mein Mann hat im ersten Lebensmonats voll Elternzeit genommen und arbeitet jetzt 2 Monate Teilzeit, außerdem wollte er den 12. Monat wieder voll Elternzeit nehmen. Geht das denn jetzt gar nicht? Heißt das, mit Ende des 10. Lebensmonats sind wir raus? Hat man nicht mehr Elterngeldanspruch (14 Monate) wenn der Partner ebenfalls EZ nimmt? Ich kann mich nicht daran erinnern, dass es vor 3 Jahren bei unserem 2. Kind auch so war. Gab es diesbezüglich Änderungen? Habe gerade ein Brett vor dem Kopf, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Vielen Dank! Liebe Grüße Minne
Hallo, Sie bekommen zusammen 14 Monate. Zwei werden auf dasMG angerechnet. Also können Sie 12 verteilen. Wenn die aufgebraucht sind haben Sie keine mehr Liebe Grüße NB
Minne
Nachtrag: Ich dachte, ich habe nach dem Mutterschutz noch 10 Monate Elterngeldbezug und mein Mann noch die Partnermonate. Sind das dann nur noch 2 Partnermonate? Ich dachte: Geburtstag war der 03.12.16. Dez. + Jan. Bezüge Feb.- Nov. 10 Monate Elterngeld für mich. Plus Partnermonate Laut Elterngeldstelle Elterngeldbezug bis vollendetem 9. Lebensmonat, also 02.09.17. Liegt der Denkfehler bei mir?
Mitglied inaktiv
IMO habt ihr einen Rechenfehler. Ich kommen, sofern dein mann nicht für die beiden TZ-Monate Elterngeld Plus beantragt hat, auf 4 Monate Bezug bei deinem Mann. Die dann natürlich von den gesamten 14 abgezogen werden. Bleiben 2 Monate nach der Geburt Mutterschutz "Dienstbezüge" und 8 Monate Elterngeld für Dich. Sofern Dein Mann EG- Plus angegeben hat, hat er nicht 4 verbraucht sondern 3. Dann bliebe dir einer mehr. Scheinbar ist das aber dann bei der EG-Kasse auch anders angekommen.
Minne
Ja, er hat in den Monaten 2 und 3 Elterngeld plus beantragt. Also kommt es dann trotzdem mit der Info von der Elterngeldstelle nicht hin? Hätte ich noch den 9. Lebensmonat?
Minne
Sorry, meinte den 10. Monat.
Mitglied inaktiv
Wenn du nur 9 LM bekommst, dann müsste dein Mann ja fünf Monate blocken, du hast hier jetzt von vier geschrieben. Ich würde nochmal genau die Bescheide prüfen, was da drinnen steht, vor allem für deinen Mann. Dann ggf Widerspruch einlegen. Wann habt ihr die Partnerschaftsmonate beantragt? Die müsst ihr ja parallel machen. Macht dein Mann die "zu früh" und man kürzt es euch deshalb? LG Lilly
Sternenschnuppe
Ist die Elterngeldstelle in der Nähe, dann persönlich hin. Anrufen kann man auch, sind sehr nett nach meinen Erfahrungen. Oder eben klassisch den schriftlichen Widerspruch. Irgendwas stimmt da nicht, da hast Du Recht.
An77
Dein Mann nimmt Monat 1 und 12 Basiselterngeld, für Dich werden die auch in den ersten zwei Monaten abgezogen. Sind also 4 von 14 schonmal weg. Dann schreibst Du, er arbeitet jetzt2 Monate TZ mit ElterngeldPlus. Also Monat 5 von 14 weg. Nach meiner Rechnung müsstestDu bis zum 11.LM noch Anspruchauf Basiselterngeld haben. Partnerschaftsbonus geht nur, wenn beide 4 Monate am Stück gleichzeitig in TZ arbeiten. Dafür gibts dann 4 zusätzliche EGplus-Monate. So habe ich das verstanden.
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