Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - die nächste Runde

Frage: Elterngeld - die nächste Runde

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, habe schon wieder eine Frage zum neuen Elterngeld, da ich mit den Erläuterungen vom Staat nicht ganz zurecht komme... Mein Sohn (geboren September 2004)ist zum Geburtstermin (10.06.07) des zweiten Kindes 2 3/4 Jahre alt. Vor meinem Sohn habe ich gearbeitet - nun bin ich mit ihm immer noch in Elternzeit. Wird dann für das Elterngeld das Gehalt vor dem ersten Kind mit berücksichtigt, oder ist es dann wirklich nur der Sockelbetrag von monatlich 300 Euro plus 4 Monate Geschwisterbonus (Juni, Juli, August + September)? Mir ist das immer noch nicht so ganz klar - besonders weil es jeder in meinem Bekanntenkreis anders auslegt. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort! Grüße, Angie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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...im Bezug auf meine Frage... Zählt nun der Verdienst vor dem ersten Kind mit? Oder wie kommen Sie auf 700 €uro? Grüße, Angie


Mitglied inaktiv

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Für Dich bzw. Deinem 2. Kind gibt es "nur" den Sockelbetrag plus Geschwisterbonus. Die 700€ waren ein Beispiel für eine Mutter in Teilzeitbeschäftigung vor Geburt des 2. Kindes. LG Nadine


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