Calla23
Sehr geehrte Frau Bader, was genau gilt als Berechnungsgrundlage. Bei nicht selbständiger Arbeit ist klar 67% vom Nettogehalt, aber bei zusätzlicher geringfügiger selbstständigerTätigkeit? Wird der Überschuss aus der Einnahmen-Überschussrechnung als Basis genommen oder bei der Einkommenssteuererklärung das zuversteuernde Einkommen? Ich bin Angestellte und geringfügig selbstständig und studiere. Und jetzt wegen Corona im Beschäftigungsverbot.Hoffe die Frage war verständlich. Danke schon mal ;)
Hallo, Bemessungszeitraum ist dann das letzte abgeschlossene Kalenderjahr ohne MG und EG (bis zum 14 Lebensmonat). Die Einkünfte werden addiert. Liebe Grüße NB
Felica
Bei Selbstständigkeit, egal in welchem Umfang, gilt immer das Einkommen des letzten abgeschlossenem kalenderjahr. Und zwar das komplette steuerpflichtige Einkommen. Davon wird dann das monatliche EG berechnet, das je nach Höhe ab 65% des bereinigten Netto beträgt. Ab deshalb weil der Prozentsatz steigt sofern das EG weniger wie 1000 € im Monat beträgt.
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