Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld beim zweiten Kind als Freiberuflerin

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld beim zweiten Kind als Freiberuflerin

JuliaA

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Hallo, ich habe Anfang Oktober ein Kind bekommen und bekomme Elterngeld. Es wurde nach dem Einkommenssteuerbescheid 2011 berechnet. Einkommen hatte ich bis einschließlich August diesen Jahres. Wir möchten gerne rasch ein zweites Kind. Wie wird das Elterngeld dann berechnet? Ich war komplett freiberuflich tätig. Welche Nachweise braucht man? Reichen zB Ausdrucke aus dem Abrechnungsprogramm? LG, Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich musste die Unterlagen vom Steuerberater vorlegen (Gewinnermittlung). Liebe Grüsse, NB


JuliaA

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Hallo, ich habe keinen Steuerberater. Was dann? LG, Julia


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