Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld beim 2.ten Kind

Frage: Elterngeld beim 2.ten Kind

brazzo

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, erstmal vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort (siehe Link) http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-beim-2-ten-Kind_101355.htm Jedoch bin ich mir nach diese immer noch nicht sicher, ob wir einen Anspruch auf ein höheres Elterngeld als den Grundbetrag + Geschwisterbonus habe. Ich wäre Ihn für eine Antwort sehr sehr dankbar. PS: die Beendigung der Elternzeit mit Beginn des Mutterschutzes haben wir schon beantragt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, aber das steht doch in meiner Antwort! Am besten rechnen Sie mal bei www.bmfsfj.de/Elterngeld Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Was für ein Einkommen gabs denn die 12 Monate vor der Geburt? Die Mutter war doch "nur" in Elternzeit! Auch der eine Monat, der noch aus der Zeit vor dem ersten MuSchu herangezogen wird, erhöht das Elterngeld nicht. Die Rechnung dazu lautet: Einkommen aus den Monaten März 2013 bis Mai 2012 = 0 Euro und der Januar 2011 = altes Gehalt Alles wird addiert und die Summe durch 12 geteilt (also 1 Zwölftel vom alten Gehalt) und davon gibts dann ca 63%. Das läuft auf den Mindestbetrag hinaus! (zzgl Geschwisterbonus bis April 2014). Selbst, wenn die Mutter ein Netto-Gehalt von 5.000 Euro gehabt hätte. Nicht ELTERNZEIT wird ausgenommen, sondern nur Elterngeldbezugszeit! Und die ist nun mal nur im ersten Lebensjahr. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...

Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind.  Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld.  Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...

Kurz zu meiner Situation:  Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...

Hallo,   ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr.  Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...