brazzo
Hallo Frau Bader, erstmal vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort (siehe Link) http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-beim-2-ten-Kind_101355.htm Jedoch bin ich mir nach diese immer noch nicht sicher, ob wir einen Anspruch auf ein höheres Elterngeld als den Grundbetrag + Geschwisterbonus habe. Ich wäre Ihn für eine Antwort sehr sehr dankbar. PS: die Beendigung der Elternzeit mit Beginn des Mutterschutzes haben wir schon beantragt.
Hallo, aber das steht doch in meiner Antwort! Am besten rechnen Sie mal bei www.bmfsfj.de/Elterngeld Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Was für ein Einkommen gabs denn die 12 Monate vor der Geburt? Die Mutter war doch "nur" in Elternzeit! Auch der eine Monat, der noch aus der Zeit vor dem ersten MuSchu herangezogen wird, erhöht das Elterngeld nicht. Die Rechnung dazu lautet: Einkommen aus den Monaten März 2013 bis Mai 2012 = 0 Euro und der Januar 2011 = altes Gehalt Alles wird addiert und die Summe durch 12 geteilt (also 1 Zwölftel vom alten Gehalt) und davon gibts dann ca 63%. Das läuft auf den Mindestbetrag hinaus! (zzgl Geschwisterbonus bis April 2014). Selbst, wenn die Mutter ein Netto-Gehalt von 5.000 Euro gehabt hätte. Nicht ELTERNZEIT wird ausgenommen, sondern nur Elterngeldbezugszeit! Und die ist nun mal nur im ersten Lebensjahr. Gruß Sabine
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