Rike479
Hallo ich war vom 3.12.2012 -2.12.2013 in elternzeit. Seitdem 3.12 arbeite ich wieder. Wenn ich jetzt erneut schwanger werden würde und der ET sagen wir mal der 9.10 wäre. Welche Monate werden für das elterngeld herangezogen? Dezember 2013- AUGUST 2014 ist klar. Aber davor? Die monate wo ich mit meinem 1 Kind in Elternzeit war? (Wurde dann ja mit 0 € angerechnet werden) oder die Monate vor der ersten Elternzeit? Danke für eure Hilfe. Ich bekomme ständig andere Antworten. Verwirrt mich total. Lg Uli
Hallo, es zaählen die letzten 12 Mo vor der geburt, dabei werden Monate, in denen man EG o MG bezogen hat, ausgeschlossen Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Mutterschaftsmonate und Monate mit Elterngeldbezug ( 1. Jahr ) werden durch Monate davor ersetzt. Also Lohn von vor Kind 1. In Deinem Fall keine Nullrunden, da Du ja nahtlos von Elterngeld wieder in Lohn bist :-)
SumSum076
Wenn du nur dieses 1 Jahr Elternzeit und dabei auch Elterngeld hattest und sofern du nicht Beamtin oder schwangerschaftsbedingt krank warst, dann zählen mit ET 09.10. und MuSchu-Beginn im August 14 für das neue Elterngeld die Monate: Januar 2014 bis Juli 2014 (= 7 Monate) (Dez 13 fällt wg Elterngeldbezug am 01.12 und 2.12 weg, Aug 14 fällt wg Mutterschutz weg) Mai 2011 bis September 2011 (= 5 Monate) Relevant ist die Steuerklasse, die du von Jan 14 bis Aug 14 hattest. Gruß Sabine
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