Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld beim 2.Kind

Frage: Elterngeld beim 2.Kind

Mitglied inaktiv

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Hallo und Guten Abend, ein frohes neus Jahr wünsche ihc Ihnen auch. Wie so viele Betroffene blicken auch wir nicht durch durch das Thema Elterngeld. Ich würde Ihnen gerne unsere Situation schildern und würde mich über eine Antwort und Klarheit freuen. Unser erstes Kind kam am 27. 03. 2008 zur Welt. Wir beziehen aus meiner Vollzeittätigkeit das Elterngeld bis zum 26. 03. 2008 und erhalten 1141,19 Euro. Gerne würden wir wieder schwanger werden. Ich bin im Erziehungsurlaub für drei Jahre, werde vorraussichtlich auch nicht beginnen, Teilzeit zu Arbeiten. 30 Std. wöchentlich wären im Erziehungsurlaub erlaubt, richtig? Wenn, dann käme die Aufnahme der Tätigkeit zu den im Erziehungsurlaub erlaubten Stunden auch erst nach dem 1. Geburtstages unseres Sohnes in Frage, damit wir jetzt an Elterngeld nicht verlieren. Wenn ich weiter im Erziehungsurlaub bleibe, nicht arbeite und in diesem Jahr ( angenommen in der Mitte des Jahres ) schwanger werden könnte, wieviel Elterngeld bekämen wir? Was genau ist der Geschwisterbonus? Wenn ich 30 Std. in der Woche arbeiten gehen würde und Gehalt beziehe, wie errechnet sich das Elterngeld in dem Fall, komplett neu auf die neu begonnenen 12 Monate? Die ich dann nicht erreichen würde, wenn die Schangerschaft vorher klappen würde? Generell bin ich dagegen, die Familienplanung nur vom Geld abhängig zu machen, doch wir wollen nicht blauäugig in der heutigen Welt sein und möchten ungefähr wissen, was finanziell möglich ist. Mein Mann ist frischer Existenzgründer und alleine in seinem Betrieb tätig, wir können auf der Seite nicht fest mit Einkommen rechnen und eine Inanspruchnahme der Elternzeit durch meinen Mann entfällt daher. Ich bedanke mich schon mal vorab und wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag, Nimirasun


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich dachte es mir schon, denn ich habe den Hinweis erst nach senden meiner Anfrage gelesen...Nun gut, selbst Schuld. Können Sie mir Angaben zu den entstehenden Kosten für Ihre Beratung machen? LG, nimirasun


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