Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld beim 2 Kind

Frage: Elterngeld beim 2 Kind

Mitglied inaktiv

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Hallo ich habe bis januar 2006 1300€ netto verdient! Bin dann in Mutterschutz gegangen und habe währenddessen teilzeit in Elternzeit gearbeitet 350€ (geringfügig ) Bin jetzt noch in Elternzeit (habe 2 jahre beantragt)und werde noch bis März 2008 in Elternzeit sein. Nun bin ich schwanger und bekomme vorraussichtlich im Januar 2008 ein weitere Kind! Wie wird das Elterngeld errechnet ? Nach meinem teilzeitgehalt in Elternzeit oder nach dem gehalt vor dem ersten Kind? Wenn man in Elterzeit war und nicht verdient hat werden ja die Vormonate zur berechnung genommen ...ist man etwa gestraft wenn man Teilzeit arbeitet und wird danach berechnet ? Lg Nilsmum


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben. Beispiele zum Geschwisterbonus Beispiel 1: Peter wurde am 21.04.2005 geboren. Kerstin wird voraussichtlich am 21.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Peter hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Kerstin war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ergebnis: Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Beispiel 2: Rudi wurde am 20.07.2005 geboren. Ulla wird voraussichtlich am 20.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Rudi hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Ulla war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ergebnis: Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Der Geschwisterbonus fällt weg, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Sondern danach ob das Elterngeld nach meiner Elternzeit-Beschäftigung gerechnet wird oder nach dem Gehalt vor dem ersten Kind ? Lg Anja


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