Mitglied inaktiv
Hallo, eine Freundin erzählte mir das ihre Bekannte nach 1 3/4 Jahren wieder ein Baby bekommen hat und das Gehalt von davor noch mit angerechnet wurde beim Elterngeld. Stimmt das? Wenn ja ist es auch so wenn man das Elterngeld auf 2 Jahre gemacht hat und dann z.B. nach 2 1/2Jahren wieder ein Baby bekommt? Da man ja nur den Mindestsatz bekommt wenn man zwischen beiden Kindern nicht gearbeitet hat oder nur auf 400Euro. Lg
Hallo, noch in der EZ? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Ersteres weiss ich nicht sicher, nur dass man dann sicher den Geschwisterbonus bekommt bis das erste Kind 3 ist. Sie nehmen ja immer die letzten 12 Monate vor Mutterschutzbeginn. Wenn da noch Elterngeldbezug mit drin ist, dann werden wie ich das verstanden habe die Verdienstmonate ersetzt. Also im Fall der Freundin vielleicht 4-5 Monate. Zu 2. Frage weiss ich es sicher. NE, dann gibt es das nicht, denn der Berechnungszeitraum ist IMMER das erste Jahr ( oder 14 Monate bei Alleinerziehenden ) , nur die Auszahlung dessen splittet man. Daher kann man im 2. Jahr auch wieder verdienen ohne das was angerechnet wird, denn der eigentliche Bezugszeitraum ist vorbei, man lässt es sich eben nur in "Raten" auszahlen.
Mitglied inaktiv
Jepp, es wird teilweise das Gehalt von vor der 1. Geburt angerechnet. Wichtig sind die 12 Kalendermonate vor dem Mutterschutzbeginn für Baby 2. Monate, in denen man Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen hat, fallen aus der Berechnung raus und werden vorn (eben vor Geburt des 1. Babys) dran gehängt. Man "bezieht" Elterngeld aber nur im 1. Jahr, der gesplittete Zeitraum fällt nicht raus. Wenn also das Elterngeld auf 2 Jahre verteilt wurde und das 2. Baby nach 2,5 Jahren kommt, bekommt man nicht mehr den Lohn von vor der 1. Geburt angerechnet. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
ok dann hab ich das verstanden vielen Dank
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