daniel333
Hallo Frau Bader, wir planen im nächsten Jahr ein zweites Kind zu bekommen. Meine Frau bezieht Elterngeld für zwei Jahre. Bei Geburt unseres zweiten Kindes hätte Sie ca. 1 1/2 Jahre Elterngeld bezogen, aber nicht gearbeitet. Wie berechnet sich dann das Elterngeld für das zweite Kind? Ist der Zeitraum vor Geburt des ersten Kindes maßgeblich oder wird der Verlängerungszeitraum des Elterngeldes (ca. 1/2 Jahr) als "ohne Einkommen" gerechnet (+ 1/2 Jahr Arbeitszeit vor dem ersten Kind)? Vielen Dank.
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Schon richtig vermutet, der Verlängerungszeitraum wird als Monate ohne Einkommen gerechnet, die den Einkommensdurchschnitt nach unten ziehen. Ist zB der 1. Geburtstag des ersten Kindes am 10.03.13 und der Geburtstermin des 2. Kindes der 03.09.13, dann fällt der März aus der Berechnung raus (Elterngeldbezugszeit), so wie September, August und Juli (Mutterschutzzeit). Dann liegen dazwischen "nur" Apri, Mai und Juni, die den Schnitt runter ziehen. Gruß Sabine
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