Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei zweitem Kind nach 13 Monaten

Frage: Elterngeld bei zweitem Kind nach 13 Monaten

Daeva

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe am 13.02.2012 meinen Sohn geboren. Nun bin ich erneut schwanger, was schneller geklappt hatte als erwartet/geplant :D, und habe für das zweite Kind den berechneten Entbindungstermin 07.03.2013. Ich bin/war vor der Schwangerschaft in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt, dieses endet mit dem 31.12.2012 und wird nicht verlängert. Bereits seit Beginn der ersten Schwangerschaft hatte ich ein betriebsinternes Beschäftigungsverbot und seit der Geburt befinde ich mich in Elternzeit und beziehe seit Ende des Mutterschutzes Elterngeld. Nun meine Frage: Wie sieht das mit dem Elterngeld aus für mein zweites Kind? Je nachdem, wo ich im Internet lese, ist die Rede davon, dass ich entweder nur den Grundsatz bekomme, oder aber dass die Höhe des Elterngeldes von denselben Einkommensnachweisen wie für die Berechnung des Elterngeldes für das erste Kind berechnet wird. Was stimmt? Bei diesem zweiten Kind möchte mein Mann auch gerne drei Monate Elternzeit nehmen. Kann ich dann nur 9 Monate Elterngeld beziehen? Bzw. wie läuft das mit der Verlängerung auf 14 Monate, wenn beide Partner Elternzeit nehmen? Sind das zusammen 14 Monate, oder kann ich dann statt 12 Monaten auch 14 beantragen? Vielen Dank für ihre Antwort :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 €. Bei Ihnen kommt noch der Geschwisterbonus dazu. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Deine Kinder kommen so dicht, dass du ca das gleiche Elterngeld bekommst wie bei ersten Kind. Ca, weil es ab 2013 anders berechnet (und dadurch weniger) wird, andererseits aber der Geschwisterbonus von 10% (min 75 Euro) hinzu kommt. Du bekommst das gleiche EG, weil wieder die 12 Kalendermonate vor der Geburt betrachtet werden. Monate, für die man Mutterschaftsgeld bekommen oder EG bezogen hat, fallen raus und werden vorn dran gesetzt. Du hast in dem Jahr vor dem neuen Mutterschutz Elterngeld bezogen, also fällt es raus und wird vorn (vor den Mutterschutz für Kind 1) dran gesetzt. Vergiss bitte nicht, dich ab 01.01.2013 arbeitslos zu melden, denn ab da hast du automatisch keine EZ mehr. Beim EG habt ihr zusammen 14 Auszahlungen. 2 davon gehen für dein Mutterschaftsgeld drauf (wobei es diesmal sein kann, dass dein EG höher als dein MuSchuGeld ist. Dann würde dir das "überschüssige" EG zusätzlich ausgezahlt.) Bleiben trotzdem noch 12 Auszahlungen, die ihr unter euch aufteilen könnt. Möchte dein Mann 3 Monate machen, bleiben für dich (nach dem MuSchu) noch 9 übrig. Die könnt ihr auch gleichzeitig nehmen. Du allein kannst nur die 14 Auszahlungen bekommen, wenn du Alleinerziehend bist. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat?  Vielen Dank J

Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...

Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes:   1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland.  Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...

Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten.   Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024).   Aktuell bin ich im Dezember ...

Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat.  Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer?  Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?

Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...

Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...

Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet.  Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...