Daeva
Hallo Frau Bader, ich habe am 13.02.2012 meinen Sohn geboren. Nun bin ich erneut schwanger, was schneller geklappt hatte als erwartet/geplant :D, und habe für das zweite Kind den berechneten Entbindungstermin 07.03.2013. Ich bin/war vor der Schwangerschaft in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt, dieses endet mit dem 31.12.2012 und wird nicht verlängert. Bereits seit Beginn der ersten Schwangerschaft hatte ich ein betriebsinternes Beschäftigungsverbot und seit der Geburt befinde ich mich in Elternzeit und beziehe seit Ende des Mutterschutzes Elterngeld. Nun meine Frage: Wie sieht das mit dem Elterngeld aus für mein zweites Kind? Je nachdem, wo ich im Internet lese, ist die Rede davon, dass ich entweder nur den Grundsatz bekomme, oder aber dass die Höhe des Elterngeldes von denselben Einkommensnachweisen wie für die Berechnung des Elterngeldes für das erste Kind berechnet wird. Was stimmt? Bei diesem zweiten Kind möchte mein Mann auch gerne drei Monate Elternzeit nehmen. Kann ich dann nur 9 Monate Elterngeld beziehen? Bzw. wie läuft das mit der Verlängerung auf 14 Monate, wenn beide Partner Elternzeit nehmen? Sind das zusammen 14 Monate, oder kann ich dann statt 12 Monaten auch 14 beantragen? Vielen Dank für ihre Antwort :)
Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 €. Bei Ihnen kommt noch der Geschwisterbonus dazu. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Deine Kinder kommen so dicht, dass du ca das gleiche Elterngeld bekommst wie bei ersten Kind. Ca, weil es ab 2013 anders berechnet (und dadurch weniger) wird, andererseits aber der Geschwisterbonus von 10% (min 75 Euro) hinzu kommt. Du bekommst das gleiche EG, weil wieder die 12 Kalendermonate vor der Geburt betrachtet werden. Monate, für die man Mutterschaftsgeld bekommen oder EG bezogen hat, fallen raus und werden vorn dran gesetzt. Du hast in dem Jahr vor dem neuen Mutterschutz Elterngeld bezogen, also fällt es raus und wird vorn (vor den Mutterschutz für Kind 1) dran gesetzt. Vergiss bitte nicht, dich ab 01.01.2013 arbeitslos zu melden, denn ab da hast du automatisch keine EZ mehr. Beim EG habt ihr zusammen 14 Auszahlungen. 2 davon gehen für dein Mutterschaftsgeld drauf (wobei es diesmal sein kann, dass dein EG höher als dein MuSchuGeld ist. Dann würde dir das "überschüssige" EG zusätzlich ausgezahlt.) Bleiben trotzdem noch 12 Auszahlungen, die ihr unter euch aufteilen könnt. Möchte dein Mann 3 Monate machen, bleiben für dich (nach dem MuSchu) noch 9 übrig. Die könnt ihr auch gleichzeitig nehmen. Du allein kannst nur die 14 Auszahlungen bekommen, wenn du Alleinerziehend bist. Gruß Sabine
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