FelixMama14
Hallo, mein Mann und ich sind an unterschiedlichen Wohnsitzen gemeldet. Dies scheint fürs EG ein Problem zu sein?! Wie wollen uns die EZ teilen. Dabei nimmt mein Mann den ersten Monat nach der Geburt sowie die Monate 7 bis 14. Das EG möchte ich erst am Ende des 4. Lebensmonts des Kindes (rückwirkend) beantragen. Würde es reichen wenn mein Mann sich dann ummeldet oder müsste das schon passieren wenn der Anspruch auf EG entsteht (das wäre bei meinem Mann ja dann der erste Lebebsmonat unseres Kindes). Klingt alles etwas umständlich, aber wir haben unsere Gründe... Vielen Dank für Ihren Rat.
Hallo, das Elterngeld kann nur der beziehen, der mit dem Kind in einem Haushalt wohnt. Dabei ist nicht entscheidend, wo man gemeldet ist, sondern wo man tatsächlich lebt (wobei es natürlich Probleme geben kann, wenn man nicht dort gemeldet ist wo man lebt). Ich verstehe auch nicht so ganz, warum Sie das Elterngeld rückwirkend beantragen wollen - bitte berücksichtigen Sie, dass Sie nur für die drei Monate vor dem Monat der Antragstellung rückwirkend Elterngeld beantragen können. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Man kann EG nur drei Monate rückwirkend beantragen. LG Lilly
Dojii
Der Vater kann nur Elterngeld (auch rückwirkend) beantragen, wenn er in der beantragten (!) Zeit mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
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