blue-pearl88
Hallo Frau Bader und alle anderen. Erst einmal vielen Dank für Ihre Arbeit hier!!! Ich hätte folgende Frage: 1 Kind geboren am 26.01.2016 Elterngeldbezug 1 Jahr, also bis 25.01.2017 2018 ein paar Monate Arbeit, Krankengeld und Wiedereingliederung Ab November 2018 Selbstständig 2 Kind voraussichtlicher Geburtstermin 12.05.2019 Berechnung Elterngeld für Kind Nr 2 Letzte 12 Monate, da Selbstständig, zählt das letzte Jahr, welches steuermäßig erledigt ist, also 2017 2017 aber noch Elterngeldbezug, also 2016 2016 aber noch Elterngeldbezug, also 2015 2015 zur Berechnung, also Elterngeld wie bei Kind Nr. 1 Sehe ich das richtig? Vielen Dank für die Hilfe! LG (bevor jetzt irgendwelche Kommentare kommen: die Selbstständigkeit ist schon länger geplant und das Baby kommt jetzt ungeplanterweise dazwischen)
Hallo, nein, es zählt 2018. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Da das Kind 2019 zur Welt kommt, zählt doch das Jahr 2018, oder? LG luvi
Dojii
Sehe ich auch so. Wenn das Kind 2019 geboren wird gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt des Kindes (unabhängig ob ihr da schon eine Steuererklärung gemacht habt oder nicht!) - also das Jahr 2018.
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