Frage: Elterngeld bei neuer SS

Guten Abend Frau Bader, im Juni 2017 ist unser erster Sohn geboren worden. Ich befinde mich nun in Elternzeit und werde erst im August 2019 wieder arbeiten gehen (Grundschullehrerin, verbeamtet). Momentan erhalte ich Elterngeld (ich 12 Monate, mein Mann 2). Wir planen nun ein zweites Kind und ich würde gern wissen, wie das Elterngeld bemessen wird, wenn ich während der zweijährigen Elternzeit wieder schwanger werde. Richtet es sich erneut nach meinem Verdienst, den ich vor der ersten Elternzeit erhalten habe? Muss ich Fristen beachten? Was wäre, wenn ich zwischen den Elternzeiten einige Monate Teilzeit arbeiten müsste? Wenn ich nun rein finanziell denken würde - was wäre der optimale Zeitpunkt für Schwangerschaft Nummer 2? Danke für Ihre Antwort. Herzliche Grüße K. Kroll

von KrissiV am 01.02.2018, 20:06



Antwort auf: Elterngeld bei neuer SS

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2018



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