Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Mischeinkünften

Frage: Elterngeld bei Mischeinkünften

Blueflower-83

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Ich habe mal eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes bei Mischeinkünften. Ende November erwarten wir unser drittes Kind. Ich habe einen Job als Angestellte Ärztin in einer Klinik und ich habe im vergangenen Jahr 2.392 eur mit einer selbständigen Tätigkeit dazu verdient. Dieses Jahr war ich Selbstständig gar nicht tätig. Wie wird hier dann das Elterngeld berechnet? Wird das Einkommen aus beiden Tätigkeiten für das Jahr 2019 dann addiert und daraus das Elterngeld berechnet? Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist die Summer der Einkünfte nach § 2 EStG. Es werden also beide Einkünfte aus 2019 addiert. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja genau, es zählt das Erwerbseinkommen aus dem letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr (hier also Januar bis Dezember 2019) aus beiden Quellen. Es werden also Angestelltentätigkeit und Selbstständigkeit addiert und das ist die Basis deines Elterngeldes. 2020 fällt völlig raus.


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