leelaGreen
Sehr geehrte Frau Bader, mein Elterngeld wurde aufgrund der Tatsache voraussichtlich berechnet, dass ich 2017Mischeinkünfte hatte..in der Schwangerschaft habe ich gar nicht gearbeitet, sodass wenn ich nicht noch freiberuflich gemeldet gewesen wäre, nur die 300 Euro Mindesthöhe des Elterngeldes bekomme... das tatsächliche Elterngeld wird ja dann mit dem Steuerbescheid berechnet...wenn ich da aber 0 Euro Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit hatte und nur Ausgaben, wird habe ich dann plötzlich doch nur noch Anspruch auf die 300E, weil dann doch nur die 9 Monate(?) vor der Geburt genommen werden, die ich ja nicht gearbeitet hatte? VIelen Dank im Voraus !!
Hallo, Leider ja. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das mit dem Mischeinkünften ist hier öfters thema. Es zählt definitiv das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Sobald im Steuerbescheid ein Gewerbe auftaucht zählt das. Ist auch richterlich so durch alle Instanzen durch.
leelaGreen
danke Euch, nur Wiedersprechen sich doch nun die beiden Antworten-das verwirrt mich etwas... liebe Grüße
Mitglied inaktiv
Wo widerspricht sich das? Einkommen aus selbstständigen Tätigkeit. Es zahlt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Auch bei minus oder wenig plus Lies selber, ist hier öfters Thema. Zum Beispiel hier: https://m.rund-ums-baby.de/recht/Rueckzahlung-von-Elterngeld-wegen-Mischeinkuenfte_198266.htm
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