amelie_ge
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite seit 3 Monaten 2h/Woche auf selbständiger Basis und 10h/Woche festangestellt. Davor habe ich unser 2-jähriges Kind betreut und kein Einkommen gehabt. Nun bin ich erneut schwanger. Wird für die Berechnung des Elterngeldes nun der Zeitraum herangezogen, in dem ich nichts verdient habe (24 Monate vor Geburt) oder gilt ganz normal der Berechnungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt? Herzlichen Dank!
Dojii
Als Selbstständige (egal in welchem Umfang) gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt des Kindes. Wenn dein Kind also 2019 geboren wird, wird dein Elterngeld aus deinem Einkommen von Januar 2018 bis Dezember 2018 errechnet.
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