Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Mischeinkünften

Frage: Elterngeld bei Mischeinkünften

Matzmosha

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Hallo Frau Bader, wie wirken sich Mischeinkünfte auf das Elterngeld aus? Meine Frau macht eine berufsbezogene Weiterbildung, wo Sie quartalsweise nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt. Wie werden diese beim Elterngeld angerechnet? Ändert es sich , dass die 12 Monate vor der Geburt zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden? Und nur das abgelaufene Kalenderjahr zur Berechnung herangezogen wird? Würde es Auswirkungen haben sollte Sie ab jetzt keiner Tätigkeit mehr nachgehen ? Da Sie kein volles Kalenderjahr Einkünfte erzielt hat?


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