Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei minderjahrigen Mutter

Frage: Elterngeld bei minderjahrigen Mutter

schlenkerbiene

Beitrag melden

Ich bin 16 Jahre alt und bekomme im März 2014(dann17) mein 1. Kind.Bekomme ich auch Elterngeld und Elternzeit? Die Vormundschaft für unser Kind übernimmt mein Freund,die Vaterschaft hat er schon anerkannt. Wir haben auch eine geneinsamme Wohnung,er ist volljährig.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich habe jetzt nochmal die Voraussetzung des Eltern Geld es nachgeschaut und wüsste nicht, warum Sie es nicht bekommen sollten. Bezüglich der Elternzeit kommt es darauf an, ob Sie ein Arbeitgeber haben bzw. noch in der Ausbildung sind. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ruf da mal Montag bei der Elterngeldstelle an. Da Du selbst das Sorgerecht für Dein Kind nicht hast ist es fraglich ob Du es bekommst. Wovon lebt ihr ? Wenn ihr staatliche Gelder bekommt wird es komplett als Einkommen verrechnet.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ok, laut Recherche scheint das mit dem Sorgerecht nichts zu tun zu haben. Elternzeit gibt es immer, wenn Du eine Arbeit hast.


schlenkerbiene

Beitrag melden

Mein Freund arbeitet Vollzeit.Zusätzlich haben wir einen Wohngeldantrag gestellt,der wird noch bearbeitet. Ich bekomme mein Kindergeld. Ich entbinde im März und bleibe dann erst mal 6 Wochen zu Hause. Danach gehen meine Prüfungen los.An Prüfungstagen kümmert sich meine Schwiegermutter oder meine Mutter um das Kind.So habe ich dann die 10.Klasse fertig und gehe in Elternzeit für ein Jahr. Krippenplatz habe ich angemeldet,da ich Minderjährig bin bekomme ich auch zu 100% einen für das Kind. Ausbildungsstelle habe ich auch schon sicher.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das liest sich doch super. Beim Wohngeld wird das Elterngeld angerechnet. Aber bis das Kind da ist dauert ja noch etwas. Hab vorhin mal einen Antrag angesehen, Deine Eltern müssen den dann auch unterschreiben, aber anscheinend bekommst Du es. Alles Gute


mirico11

Beitrag melden

Hi, ja du bekommst es ! 300 € mtl. ! Solltet ihr Alg2 bekommen( was ich nicht annehme, da dein Freund voll arbeitet), wird es nicht angerechnet, nur wenn du mehr als 300 € bekommen würdest ! Lg


-chOcO-

Beitrag melden

Und auch hier - bekommt sie ALG2, wird das Elterngeld zu 100% als Einkommen angerechnet, da es nicht erwirtschaftet wurde. Ebenso wie das Kindergeld.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...

Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind.  Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld.  Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...

Kurz zu meiner Situation:  Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...

Hallo,   ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr.  Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...