Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Kleinunternehmer

Frage: Elterngeld bei Kleinunternehmer

Niciti

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Guten Tag Frau Bäder, Ich habe seit dem 1.1.2018 ein Gewerbe angemeldet, habe allerdings noch keinen Auftrag angenommen.. Ich möchte nebenberuflich und im Rahmen eines Kleinunternehmers eine fotografische Tätigkeit ausführen. Da wir gerade ein Kind planen, stellt sich mir die Frage wie ich es am geschicktesten anstelle wegen der Verrechnung des Elterngeldes. Das Elterngeld würde ja auf mit den Einkünften aus selbstständiger Arbeit verrechnet werden. Können Sie mir sagen auf welchen Zeitraum sich das bezieht? Würde es aus Ihrer Sicht Sinn machen das Gewerbe doch erst zu einem späteren Zeitraum anzumelden (dann müsste ich es doch erst einmal wieder abmelden). Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit haben dann zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum. Ob es also Sinn macht, die Selbstständigkeit fortzuführen, richtet sich also nach der Frage, wann Sie wie viel verdient haben. Liebe Grüße NB


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