Thunderbird
Guten Tag, wir erwarten kommendes Jahr im Jan/Feb. unser zweites Kind. Unser Sohn wurde am 19.01.2017 geboren. Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen. Sprich bis zum 19.01.2019. Ebenfalls haben wir 12 Monate Elterngeld bezogen. Die zweiten 12 Monate habe ich kein Einkommen gehabt. Mein Mann war dauerhaft erwerbstätig. Meine Frage wäre nun konkret. Wie verhält sich das mit dem Elterngeld beim zweiten Kind. Wird hier das Einkommen vor der Schwangerschaft des ersten Kindes herangezogen oder das Einkommen der letzten 12 Monate? Letzteres würde ja bedeuten, dass kein Einkommen vorhanden war und somit auch kein Elterngeld bezahlt werden würde. Oder verstehe ich hier grundlegend etwas falsch? Ich würde mich freuen wenn Sie etwas Licht ins Dunkel bringen könnten. LG
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüsse, NB
-Talia-
Es werden immer die 12 Monate vor Geburt berücksichtigt. Monate mit Elterngeld für ein älteres Kind bis maximal zum 14. LM (Bei euch also nur die 12 Monate) und Monate mit Mutterschaftsgeld können ausgeklammert werden. Wenn dann noch Monate zu den 12 fehlen, werden Monate von vor Kind 1 berücksichtigt. Bei dir wird also wohl nicht viel mehr als Mindestsatz herauskommen - 300€ plus dann 75€ Geschwisterbonus.
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