Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei getrennten Paaren

Frage: Elterngeld bei getrennten Paaren

Deluna79

Beitrag melden

Ich bin zur Zeit schwanger und werde im Februar mein 4. Kind bekommen. Da das Kind absolut nicht geplant war und ich alleinerziehend bin,war für mich lange Zeit Adoption ein Thema. Inzwischen bin ich aber mit dem Kindsvater zu der Lösung gekommen,dass er das Kind zu sich nimmt. Das ist für uns beide gerade die perfekte Lösung. Da er aber in seiner Firma gerade neu ist und ich durch die Schwangerschaft meinen Job verloren hab,haben wir überlegt,dass ich zumindest den größeren Teil der Elternzeit übernehme und mich um das Kind kümmere während er arbeitet. Würde mir dann für die Monate ,in denen er keine Elternzeit nimmt,Elterngeld zustehen oder nicht?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Um EG zu beziehen muss man mit dem Kind zusammen leben. LG Sabine


Deluna79

Beitrag melden

"Elterngeld für getrennt lebenden Vater Antwort von N.BADER am 10.05.2011 Hallo, Die Partnermonate können auch von geschiedenen oder getrennt lebenden Paaren in Anspruch genommen werden, wenn der nicht bei den Kindern lebende Partner die Betreuung für zwei Monate übernimmt. Liebe Grüsse, NB" Die Antwort ist zwar schon 2 Jahre alt,aber es scheint ja doch möglich zu sein. Interessant wäre jetzt nur für uns zu wissen,ob das nur für die 2 Partnermonate gilt oder auch länger,da mein Ex sonst seinen Job an den Nagel hängen muss um das Kind zu betreuen. Und damit ist ja nun auch keinem geholfen.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Und wo soll das Kind wohnen ? Elterngeld bekommt nur der bei dem das Kind wohnt. Und nach einem Jahr in dem Du Tag und Nacht für es da warst zieht es dann zum Papa wenn ein Betreuungsplatz gefunden ist ? Wenn er das Kind haben möchte, Du nicht, dann kann er auch im neuen Job Elternzeit nehmen mit Elterngeld, Kind wird bei ihm gemeldet, er bekommt das GSR und Du zahlst Unterhalt und hast ein Besuchsrecht. Dann weiss jeder woran er ist.


Deluna79

Beitrag melden

@ Sternschnuppe..Es steht ganz klar im Anfangstext wo das Kind wohnen wird. Ich werde das Kind lediglich während seiner Arbeitszeit betreuen. Und wie wir das handhaben oder warum er allein mit Elterngeld nicht über die Runden kommt,steht hier nicht zur Debatte sondern lediglich ob ich 2 (oder mehr) Monate Anspruch auf Elterngeld habe,weil ich das Kind betreue damit er ganz normal seinen Job weiter ausüben kann.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nein, hast Du dann nicht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...

Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind.  Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld.  Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...

Kurz zu meiner Situation:  Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...

Hallo,   ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr.  Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...