Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei getrennten Paaren

Frage: Elterngeld bei getrennten Paaren

Deluna79

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Ich bin zur Zeit schwanger und werde im Februar mein 4. Kind bekommen. Da das Kind absolut nicht geplant war und ich alleinerziehend bin,war für mich lange Zeit Adoption ein Thema. Inzwischen bin ich aber mit dem Kindsvater zu der Lösung gekommen,dass er das Kind zu sich nimmt. Das ist für uns beide gerade die perfekte Lösung. Da er aber in seiner Firma gerade neu ist und ich durch die Schwangerschaft meinen Job verloren hab,haben wir überlegt,dass ich zumindest den größeren Teil der Elternzeit übernehme und mich um das Kind kümmere während er arbeitet. Würde mir dann für die Monate ,in denen er keine Elternzeit nimmt,Elterngeld zustehen oder nicht?


Mitglied inaktiv

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Um EG zu beziehen muss man mit dem Kind zusammen leben. LG Sabine


Deluna79

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"Elterngeld für getrennt lebenden Vater Antwort von N.BADER am 10.05.2011 Hallo, Die Partnermonate können auch von geschiedenen oder getrennt lebenden Paaren in Anspruch genommen werden, wenn der nicht bei den Kindern lebende Partner die Betreuung für zwei Monate übernimmt. Liebe Grüsse, NB" Die Antwort ist zwar schon 2 Jahre alt,aber es scheint ja doch möglich zu sein. Interessant wäre jetzt nur für uns zu wissen,ob das nur für die 2 Partnermonate gilt oder auch länger,da mein Ex sonst seinen Job an den Nagel hängen muss um das Kind zu betreuen. Und damit ist ja nun auch keinem geholfen.


Sternenschnuppe

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Und wo soll das Kind wohnen ? Elterngeld bekommt nur der bei dem das Kind wohnt. Und nach einem Jahr in dem Du Tag und Nacht für es da warst zieht es dann zum Papa wenn ein Betreuungsplatz gefunden ist ? Wenn er das Kind haben möchte, Du nicht, dann kann er auch im neuen Job Elternzeit nehmen mit Elterngeld, Kind wird bei ihm gemeldet, er bekommt das GSR und Du zahlst Unterhalt und hast ein Besuchsrecht. Dann weiss jeder woran er ist.


Deluna79

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@ Sternschnuppe..Es steht ganz klar im Anfangstext wo das Kind wohnen wird. Ich werde das Kind lediglich während seiner Arbeitszeit betreuen. Und wie wir das handhaben oder warum er allein mit Elterngeld nicht über die Runden kommt,steht hier nicht zur Debatte sondern lediglich ob ich 2 (oder mehr) Monate Anspruch auf Elterngeld habe,weil ich das Kind betreue damit er ganz normal seinen Job weiter ausüben kann.


Sternenschnuppe

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Nein, hast Du dann nicht.


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