Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Freiberuflern

Frage: Elterngeld bei Freiberuflern

Beate6

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Sehr geehrte Frau Bader, wie wird denn das Elterngeld bei Freiberuflern berechnet, und wer zahlt es überhaupt? Was passiert, wenn Zahlungen nach Eintritt des Mutterschutzes / in der Elternzeit kommen? (ich erhalte mein Geld mit ca. 6 Mon. Verzögerung)? Ich bin noch nicht lange schwanger und daher etwas orientierungslos. Auf welche Leistungen habe ich überhaupt Anspruch? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Elterngeld zahlt, wie bei allen anderen auch, der Staat in Form der Eltern Geldstelle. Ausgangspunkt der Berechnung ist bei Selbstständigen der Gewinn laut Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes. Gab es im Gewinnermittlungszeitraum, der diesem Veranlagungszeitraum zu grundeliegt, jedoch Einkommensausfälle (z.B. auf grund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung), wird auf Antrag der Steuerbescheid des vorangegangenen Veran­lagungszeitraums zugrunde gelegt. Liegt der maßgebliche Steuerbescheid zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, kann das Einkommen durch andere Unterlagen, wie den letzten verfügbaren Einkommensteuerbescheid, eine vorhandene Einnahmen Überschussrechnung oder durch eine Bilanz, glaubhaft gemacht werden. Das Elterngeld wird dann auf dieser Grundlage vorläufig bis zum Nachreichen des maßgeblich en Steuerbescheids gezahlt. Für die weitere Einkommensberechnung wird die Summe der positiven Einkünfte aus den verschiedenen selbstständigen Einkunftsarten berücksichtigt. Die für eine Einkunftsart ausgewiesenen Verluste werden nicht mit Gewinnen einer anderen Einkunftsart verrechnet, sondern werden mit null Euro angesetzt. Zahlungseingänge werden gegengerechnet. Liebe Grüße, NB ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­


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