Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Erwerbsunfähigkeitsrente

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld bei Erwerbsunfähigkeitsrente

n3rdybynatur3

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Hallo, Ich habe eine Frage. Ich bin momentan schwanger und noch bis 05/2024 in Erwerbsunfähigkeitsrente. Mein Freund würde gerne den ersten Monat Elternzeit beantragen und dann im 12 Monat nochmal einen Monat. Laut hören sagen würde er dann kaum Abzüge seines Gehaltes haben. Kann ich die restlichen Monate Elterngeld für mich beantragen? Wird die Rente dann gemindert oder zählt diese nicht als Einkommen und ich würde so gesehen den mindestsatz an Elterngeld bekommen? Vielen Dank vorab für die Info


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, unfairer Weise wird die Rente nicht als Lohn berücksichtigt, hinterher aber angerechnet (=abgezogen). Sie stehen somit schlechter als jemand, der Lohn erhält. Liebe Grüße NB


MamaausM

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Naja das Elterngeld bemisst sich aus den. 12 Monaten vor Geburt und davon dann 67% - macht schon was. Ausserdem ist es bei 1800€ gedecktelt, egal wieviel vorher verdient wurde


Dojii

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Sagen wir so, wenn er (sehr) wenig verdient, gleicht das Elterngeld sogar bis zu 100% des Lohns aus. Hast du denn zusätzlich gearbeitet, oder nur die Rente erhalten? Wenn du nicht zusätzlich Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt hast, bekommst du ohnehin nur den Mindestsatz an Elterngeld. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird ggf. auf das Elterngeld angerechnet. Das kommt darauf an, wie lange du sie schon vor Geburt des Kindes bekommen hast und eben ob du gleichzeitig gearbeitet hast. Wenn du die Rente bspw. in den 12 Monaten vor Geburt/Mutterschutz auch schon jeden Monat bekommen hast, wird sie nicht angerechnet.


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