Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Mann ist berufsunfähig und bezieht aus einer privaten BU-Versicherung eine monatliche "Rente". Jetzt erwarten wir im März 2011 unser drittes Kind. Ich werde 4 Monate nach der Geburt wieder arbeiten gehen und mein Mann übernimmt die Elternzeit. Ist es möglich, dass ich zwei Monate Elterngeld bekommen und danach mein Mann? Kann es Probleme geben, da er aus einer privaten Versicherung Geld bezieht (1000,00€ mtl.), dass wir kein Anrecht auf Elterngeld haben? Vielen Dank für Ihre Antwort. LG Mandy
Hallo, Sie können das teilen. Ansonsten wird er den Grundbetrag erhalten Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Hm, er bekommt diese Summe ja weiterhin ausbezahlt oder ? Somit hat er ja keine Verluste durch die Elternzeit , die ausgeglichen werden müssten. Wenn ihr aber kein H4 bezieht, dann dürfte er zumindest den Mindestsatz geben, denn der wird meines Wissens nach nür bei Harzt 4 als Einkommen angerechnet nun.
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