Hallo, meine Freundin kriegt gerade unser erstes Kind und wird dann 7 Monate nicht arbeiten, danach aber Teilzeit für vier Monate. Da sie selbstständig ist und bilanzieren muss, sind wir uns nicht sicher wie der Antrag dafür auszufüllen ist. Wie werden die Einkünfte auf den Hinzuverdienst gerechnet? Bei der Bilanzierung werden die Einkünfte wohl über das ganze Jahr gestreckt, deswegen sind wir und unsicher ab wann der Hinzuverdienst gerechnet wird. Ab März oder schon ab Januar? Sollte sie lieber Elterngeld Plus beantragen für die Zeit der Arbeit und danach, oder ganz die Zeit der Arbeit ausklammern und für danach die restlichen 5 Monate Elterngeld beantragen? Danke, Noel
von Gruenerose am 06.08.2018, 14:22