nadine1983
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld: Ich arbeite zur Zeit in einer Kinderarztpraxis. Im Vertrag steht Vollzeit mit den normalen 40 Std./Woche. Allerdings umfasst meine wöchentliche Arbeitszeit aufgrund der Sprechstunden nur 25,5 Std. Manchmal auch weniger da es eine sehr kleine Praxis ist und nicht viel los ist. Nach der Entbindung und dem Mutterschutz würde ich gerne wieder Arbeiten. Meine Recherche im Internet ergab das ich 300 Euro Elterngeld bei meinem Verdienst und der Arbeitszeit unter 30 Std/Woche bekommen würde. Nun meine Frage wie verhält sich das wenn mein Vertrag kein Teilzeit-. sondern Vollzeitvertrag ist und darin die normale Vollzeit bei Standardverträgen mit 40 Std. angegeben ist? vielen dank schon im Voraus. nadine1983
Hallo, entscheidend ist der tatsächliche Lohn vor und nach der Geburt. Letzterer wird beim Elterngeld angerechnet. Liebe Grüße, NB
meerli
Dein Elterngeld wird nicht anhand Deines Vertrages berechnet sondern an Deinem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate vor der Entbindung. (Dein AV hat mit der Berechnung rein gar nichts zu tun). In der EZ kannst Du bis zu 30 Std.arbeiten gehen, danach gilt wieder Dein alter AV, ob Du letztendlich das arbeitest was drin steht oder eben weniger ist Deine und Chefs Sache. LG
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