Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Auslandsentsendung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld bei Auslandsentsendung

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Hallo! Ich habe gelesen, dass bei ins Ausland entsendeten Beamten weiterhin Anspruch auf Elterngeld besteht. Wie sieht dies denn bei "normalen" Arbeitnehmern aus, die für einige Jahre von ihrem Unternehmen ins Ausland entsendet werden? Besteht ein Anspruch auch dann? Oder welche Bestimmungen gelten für diese Fälle? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes können Erziehungsgeld erhalten: Personen, die von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn zur vorübergehenden Dienstleistung ins Ausland entsandt worden sind, Grenzgänger aus an Deutschland angrenzenden Staaten, die in einem mehr als geringfügigen Arbeitsverhältnis stehen. Liebe Grüsse, NB


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