Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Aufhebungsvertrag

Frage: Elterngeld bei Aufhebungsvertrag

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, mir wurde ein Aufhebungsvertrag zum 31.12.2020 angeboten. Am 01.03.2021 ist mein ET. Da ich sehr unglücklich mit meiner Arbeitsstelle bin und das Abfindungsangebot recht hoch ist, überlege ich den Vertrag anzunehmen. Meine Fragen, wenn ich mich nicht arbeitssuchend melden würde: 1. Laut Internet würde bei der Berechnung des Elterngeldes das Einkommen im Januar und Februar dann genullt werden, ist das richtig? 2. Könnte das Elterngeld aufgrund der Abfindung zusätzlich noch gekürzt oder komplett verweigert werden? Und 3. Dadurch dass ich zum Zeitpunkt des Mutterschutzes nicht mehr arbeiten bin, würde ich ja kein Mutterschaftsgeld mehr bekommen, und daher dann 12 Monate Elterngeld. Habe ich das richtig verstanden? Vielen Dank im Voraus und Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, genau 2. Nein, die Einmalzahlung wird aber nicht berücksichtigt. 3. Ja Liebe Grüße NB


Felica

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Das muss ja schon eibe tierisxh hohe Summe sei welche den Verlust beim EG, den Verlust mutterschaftsgeld - des es wird sicherlich eibe Kürzung beim ALG1 bedeuten, den Verlust auf 3 Jahre EZ und damit beitragsfreier Krankenversicherung ausgleicht. Wenn es richtig blöde kommt, könnte sogar die Krankenversicherung während des EG-Bezuges problematisch werden. Und das Finanzamt wird sich, gerade wenn Jahresende, auch noch einen riesen Teil davon schnappen. Ich persönlich würde das nur dann machen, zumal es nur um wenige Wochen geht welche man noch bis zum Mutterschutz überbrücken muss, wenn die Abfindung extrem viel höher wäre und ich mit eibem extrem spürbaren plus da raus gehe nach Abzug von Steuer, Krankenversicherung usw. Da reden wir mit Sicherheit nicht von 2-3 Monaten Gehalt als Abfindung.


Mitglied inaktiv

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Im Leben würde ich keinen Aufhebungsvertrag annehmen. Du musst dich doch arbeitslos melden oder wie wolltest du versichert sein ab 1.01.21? Es gibt kein Mutterschaftsgeld. Wenn ET 01.03 ist beginnt der Mutterschutz doch schon im Januar. Und ob dann die kostenlose Versicherung greift während des Bezugs von EG weiß ich auch nicht genau. Irgendwie finde ich, dass die Nachteile überwiegen und es nicht richtig überlegt ist.


Mitglied inaktiv

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Hallo, erstmal danke, dass ihr euch die Mühe gemacht habt zu antworten, jedoch wollte ich tatsächlich nur die professionelle Antwort von Frau Bader auf meine speziellen Fragen. Keine Sorge, mit der Krankenkasse etc ist es bereits alles abgeklärt, ich bin gut informiert und generell jemand der erstmal etliche Listen erstellt und alle Entscheidungen erstmal 10 mal durchdenkt. Der Rest ist eine ganz persönliche Entscheidung von mir und meinem Ehemann, denn ansonsten kennt niemand unsere persönliche und finanzielle Situation. Also, auch wenn ich generell die Meinung von anderen sehr schätze, dürft ihr sie in diesem Fall sehr gerne für euch behalten ;) Vg


mellomania

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wenn du nur professionelle antworten hören möchtest, frage bitte kostenpflichtig einen anwalt. du hast, wie die dame unten, nicht das recht, hier den antwortenden, die dir freundlich und sachlich geantwortet haben, den mund zu verbieten. finde das echt frech was du dir rausnimmst.


KielSprotte

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Sagt mal, ist irgendeiner neuer Virus unterwegs, oder was geht hier momentan ab???


Felica

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Schwangerschaftshormone gekoppelt mit Lagerkoller - mein Tipp. Ich weiss aber nicht warum ich mir die Blöße geben würde hier zu fragen, wenn ich doch schon alles weiß. Kann also nicht so weit her sein mit dem informiert sein.


Mitglied inaktiv

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recht hast du!!!! Ich hätte deutlichere worte gefunden......:-)


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