eijufa
Hallo Frau Bader, welche Auswirkungen hat es auf das Elterngeld, wenn ich vor Entbindung einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschreibe? Das Arbeitsverhältnis würde zu Ende diesen Jahres beendet sein. Der Entbindungstermin ist im Februar 2019. Erhalte ich trotzdem das Elterngeld in voller Höhe oder verliere ich den Anspruch durch die Abfindung (Einmalzahlung)? Danke für Ihre Antwort.
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Für die bei Ihnen kurze Zeit, in der Sie Arbeitslosengeld erhalten, zählt der Monat mit null Euro. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
mellomania
darf ich fragen warum du einen aufhebungsvertrag unterschreibst?
Dojii
Ja, ich denke es wird sich negativ auf das Elterngeld auswirken. Monate ohne Einkommen (also nach der Aufhebung des Vertrages) verringern das Elterngeld. Die Abfindung selbst wird für die Berücksichtigung des Elterngeldes im Normalfall nicht berücksichtigt.
Rotkehlchen
Zumal durch einen Aufhebungsvertrag zu Ende des Jahres ja deinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld komplett aufgeben würdest, wenn der ET erst im Februar ist... Du würdest dann nur die maximal 13€/Tag von der Krankenkasse bekommen. Wäre die Abfindung wirklich so hoch, dass sich das (rein finanziell gesehen) lohnt?! Außerdem ggf noch zu bedenken: Ohne Arbeitsverhältnis kannst du nur für die Dauer des Elterngeldbezugs beitragsfrei in der GKV versichert sein. Danach ginge dann ggf Familienversicherung über deinen Mann, sofern du verheiratet bist und er pflichtversichert in der GKV ist. Ansonsten müsstest du dich, wenn du nicht nach Ende des Elterngeldes direkt wieder arbeiten willst, freiwillig in der GKV versichern.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, aus persönlichen Gründen habe ich nach der Elternzeit (Ende 3.2.24) meine Vollzeitstelle beenden wollen. Da die 3 Monate zum Ende EZ bei der Entscheidung bereits abgelaufen waren und der Arbeitgeber mir nicht kündigen konnte/wollte, habe ich mich auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen. Ich wollte unbedingt so schnell wie möglich eine B ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber bietet mir keine Stelle nach den ursprünglichen Arbeitszeiten nach der Elternzeit an. Ich habe auch schon echt viel herum diskutiert und komme einfach nicht weiter. Psychisch nimmt mich die Situation ziemlich mit. Im Arbeitsvertrag steht gar nichts zu den Arbeitszeiten, in der Stellenbeschreibung hieß es w ...
Hallo! Ich war seit Dezember 2022 in Elternzeit und vor ein Monat, wenn ich zurück ins Firma wollte, hat mir mein Arbeitgeber gesagt dass meine Stelle gabts nicht mehr und es wäre zu kompliziert wenn ich jetzt wieder dort anfange, da sich vieles geändert hat, die mussen mich wieder einschulen, und ich habe kleines Kind, wäre schwer zum Schichte ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum ärztlichen Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. In §16 (2) steht, dass es auf ärztliche Bescheinigung "in den ersten Monaten" möglich ist. Eine Begrenzung wird ausdrücklich nicht genannt. In einem Leitfaden steht allerdings "in der Regel in den ersten 6 Monaten". Sind diese 6 Monate verbindlich ode ...
Sehr geehrte Frau Bader, Kurz und knapp : Ich bin seit 15 Jahren in der gleichen Kita angestellt.Ich hätte niemals gedacht , dass es so kommt,aber seitdem mein Sohn auch dort ist( andere Gruppe als ich) bin ich derart unter Druck.Es kamen sehr viele verletzende Worte mir und meinem Sohn gegenüber .Es wurden auch Dinge mit ihm gemacht , die nich ...
Ich arbeite momentan 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit (vertrag seit 01.10 bis 17.06.2025), musste aber hier auch schon in eine andere Abteilung wechseln (vorher Personalreferentin, jetzt Sachbearbeiter Buchhaltung). Gestern habe ich nun einen Aufhebungsvertrag erhalten, da Sie keine Chance sehen, mich weiter zu beschäftigen danach, da mittlerweil ...
Hallo, Meine Elternzeit endet Mitte Mai diesen Jahres. Ich bin letzte Woche bei meiner Chefin gewesen ( Arztpraxis ) um die Arbeitszeiten zu besprechen . Ich habe vor der Elternzeit 30 Stunden die Woche gearbeitet, allerdings immer Nachmittags. Nun geht dies nicht mehr, da sonst keiner meinen Sohn abholen könnte aus dem Kindergarten. So habe ic ...
Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit vier Jahren in meiner aktuellen Firma und hatte bisher einen Vertrag für mobiles Arbeiten. Leider hat sich die interne Arbeitsrichtlinie geändert, sodass ich nun ins Büro kommen muss. Ich habe meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass mein Sohn unter einem Jahren alt ist und ich noch stille, weshalb ich nicht i ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wir haben eine Zusage für einen Kindergartenplatz zu Mitte Oktober diesen Jahres. Der Vertrag mit dem Träger läuft Ende September aus. Mit der Tagesmutter wurde ein befristeter Vertrag geschlossen bis Sommer 2026. Dem Kindergartenplatz im Oktober haben wir vertraglich abgeschlossen und bei der Tagesmutter schriftlich mi ...
Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...