Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei 2tem Kind

Frage: Elterngeld bei 2tem Kind

herzilein1989

Beitrag melden

Hallo.Ich habe ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Mein Mann ist 41 und wir sind so langsam in der Situation,dass wir ein 2tes Kind planen wollen. Unsere Tochter ist am 9.9.2011 geboren und ich habe damals Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Mein Elterngeld habe ich ebenfalls auf 2 Jahre aufsplitten lassen und beträgt 385,10€ (1 Jahr wären 770,21 € gewesen) -Wann müsste das 2te Kind spätestens geboren werden,um nichts an Elterngeld zu verlieren? -Wie viel steht uns dann zu und was ist mit dem Geschwisterbonus? -Im Januar 2012 ist mein Arbeitsvertrag abgelaufen und nicht verlängert worden.Spielt das noch eine Rolle? -Bringt es was,dass 3te Elternzeitjahr anzuhängen bzw geht das überhaupt?Da bekomm ich doch nichts mehr oder? -Wenn ich nach den 2 Jahren Elternzeit (also nach August 2013) erst schwanger werden würde,bekomm ich dann deutlich weniger? -Und wenn ich dann zwar schwanger bin,aber noch nicht im Mutterschutz sondern z.B. 2ter Monat,was ist dann?? Ich hoffe ihr könnt mir helfen.Finde das alles so verwirrend. glg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das neue Kind muss spätestens in 6 Wochen geboren werden um dad gleiche Elterneld zu bekommen. Wird eng ;-) Alle Monate ab jetzt ohne Arbeit sind eine Nullrunde fürs neue Elterngeld. Geht dann runter bis auf den Mindestsatz 300€ plus Geschwisterbonus bis Kind 1 drei ist. Auch wenn Du nun die 2. Hâlfte ausbezahlt bekommst, der Bezugszeitraum ist vorbei.


SumSum076

Beitrag melden

Die Frage wurde schon auf dieser ersten Seite schon zweimal gestellt, die Antwort ist die gleiche: Auch beim zweiten Kind sind zur Berechnung des Elterngeldes die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt relevant. Monate, für die man Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hat, fallen raus und werden vorn dran gesetzt. Elterngeld "bezieht" man im ersten Lebensjahr, auch wenn man es sich splitten lässt. Auf das gleiche Elterngeld (inkl. Geschwisterbonus) kommt man, wenn das 2. Kind ca 3 Monate nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 zur Welt kommt. Kommt das zweite ab dem 2. Geburtstag von Kind 1 (und man war in der Zwischenzeit "nur" in Elternzeit), dann gibt es nur noch den Mindestsatz von 300 Euro. Hinzu kommt der Geschwisterbonus von 10% (min 75 Euro). Dabei ist es egal, ob man noch in Elternzeit ist oder nicht, denn relevant ist nur Einkommen! (man kann ja auch während der EZ arbeiten gehen). Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...