herzilein1989
Hallo.Ich habe ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Mein Mann ist 41 und wir sind so langsam in der Situation,dass wir ein 2tes Kind planen wollen. Unsere Tochter ist am 9.9.2011 geboren und ich habe damals Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Mein Elterngeld habe ich ebenfalls auf 2 Jahre aufsplitten lassen und beträgt 385,10€ (1 Jahr wären 770,21 € gewesen) -Wann müsste das 2te Kind spätestens geboren werden,um nichts an Elterngeld zu verlieren? -Wie viel steht uns dann zu und was ist mit dem Geschwisterbonus? -Im Januar 2012 ist mein Arbeitsvertrag abgelaufen und nicht verlängert worden.Spielt das noch eine Rolle? -Bringt es was,dass 3te Elternzeitjahr anzuhängen bzw geht das überhaupt?Da bekomm ich doch nichts mehr oder? -Wenn ich nach den 2 Jahren Elternzeit (also nach August 2013) erst schwanger werden würde,bekomm ich dann deutlich weniger? -Und wenn ich dann zwar schwanger bin,aber noch nicht im Mutterschutz sondern z.B. 2ter Monat,was ist dann?? Ich hoffe ihr könnt mir helfen.Finde das alles so verwirrend. glg
Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Das neue Kind muss spätestens in 6 Wochen geboren werden um dad gleiche Elterneld zu bekommen. Wird eng ;-) Alle Monate ab jetzt ohne Arbeit sind eine Nullrunde fürs neue Elterngeld. Geht dann runter bis auf den Mindestsatz 300€ plus Geschwisterbonus bis Kind 1 drei ist. Auch wenn Du nun die 2. Hâlfte ausbezahlt bekommst, der Bezugszeitraum ist vorbei.
SumSum076
Die Frage wurde schon auf dieser ersten Seite schon zweimal gestellt, die Antwort ist die gleiche: Auch beim zweiten Kind sind zur Berechnung des Elterngeldes die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt relevant. Monate, für die man Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hat, fallen raus und werden vorn dran gesetzt. Elterngeld "bezieht" man im ersten Lebensjahr, auch wenn man es sich splitten lässt. Auf das gleiche Elterngeld (inkl. Geschwisterbonus) kommt man, wenn das 2. Kind ca 3 Monate nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 zur Welt kommt. Kommt das zweite ab dem 2. Geburtstag von Kind 1 (und man war in der Zwischenzeit "nur" in Elternzeit), dann gibt es nur noch den Mindestsatz von 300 Euro. Hinzu kommt der Geschwisterbonus von 10% (min 75 Euro). Dabei ist es egal, ob man noch in Elternzeit ist oder nicht, denn relevant ist nur Einkommen! (man kann ja auch während der EZ arbeiten gehen). Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...
Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten. Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024). Aktuell bin ich im Dezember ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...
Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...
Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet. Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV