Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei 2tem Kind

Frage: Elterngeld bei 2tem Kind

herzilein1989

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Hallo.Ich habe ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Mein Mann ist 41 und wir sind so langsam in der Situation,dass wir ein 2tes Kind planen wollen. Unsere Tochter ist am 9.9.2011 geboren und ich habe damals Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Mein Elterngeld habe ich ebenfalls auf 2 Jahre aufsplitten lassen und beträgt 385,10€ (1 Jahr wären 770,21 € gewesen) -Wann müsste das 2te Kind spätestens geboren werden,um nichts an Elterngeld zu verlieren? -Wie viel steht uns dann zu und was ist mit dem Geschwisterbonus? -Im Januar 2012 ist mein Arbeitsvertrag abgelaufen und nicht verlängert worden.Spielt das noch eine Rolle? -Bringt es was,dass 3te Elternzeitjahr anzuhängen bzw geht das überhaupt?Da bekomm ich doch nichts mehr oder? -Wenn ich nach den 2 Jahren Elternzeit (also nach August 2013) erst schwanger werden würde,bekomm ich dann deutlich weniger? -Und wenn ich dann zwar schwanger bin,aber noch nicht im Mutterschutz sondern z.B. 2ter Monat,was ist dann?? Ich hoffe ihr könnt mir helfen.Finde das alles so verwirrend. glg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Das neue Kind muss spätestens in 6 Wochen geboren werden um dad gleiche Elterneld zu bekommen. Wird eng ;-) Alle Monate ab jetzt ohne Arbeit sind eine Nullrunde fürs neue Elterngeld. Geht dann runter bis auf den Mindestsatz 300€ plus Geschwisterbonus bis Kind 1 drei ist. Auch wenn Du nun die 2. Hâlfte ausbezahlt bekommst, der Bezugszeitraum ist vorbei.


SumSum076

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Die Frage wurde schon auf dieser ersten Seite schon zweimal gestellt, die Antwort ist die gleiche: Auch beim zweiten Kind sind zur Berechnung des Elterngeldes die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt relevant. Monate, für die man Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hat, fallen raus und werden vorn dran gesetzt. Elterngeld "bezieht" man im ersten Lebensjahr, auch wenn man es sich splitten lässt. Auf das gleiche Elterngeld (inkl. Geschwisterbonus) kommt man, wenn das 2. Kind ca 3 Monate nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 zur Welt kommt. Kommt das zweite ab dem 2. Geburtstag von Kind 1 (und man war in der Zwischenzeit "nur" in Elternzeit), dann gibt es nur noch den Mindestsatz von 300 Euro. Hinzu kommt der Geschwisterbonus von 10% (min 75 Euro). Dabei ist es egal, ob man noch in Elternzeit ist oder nicht, denn relevant ist nur Einkommen! (man kann ja auch während der EZ arbeiten gehen). Gruß Sabine


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