Sabbie
Hallo! Mein Kind wurde am 3.9.11 geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit. Mein Elterngeld lasse ich mir für 2 Jahre auszahlen. Nun meine Fragen: Wie berechnet sich das Elterngeld bei einem 2. Kind, wenn es noch im Zeitraum des Elterngeldbezuges von Kind 1. geboren wird? Zählen da auch die 12 Monate vor Anfang des Elterngeldes oder gibt es nur den Mindestbetrag? Wenn ich jetzt etwas dazu verdienen möchte, wird mir das immer noch vom Elterngeld abgezogen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, der Verdienst im zweiten Jahr wird nicht angerechnet. Zwei neues Kind bekommen Sie erneut Elterngeld zuzüglich Geschwisterbonus. Es ist dann das Gehalt der letzte zwölf Monate vor der Geburt des Kindes relevant. Liebe Grüße, NB
Sonni74LS
Dein erstes Kind hat ja schon den 1sten Geburtstag am 3.9.12 erlebt. Somit gilt der Elterngeldbezug als komplett erledigt für das erste Kind auch wenn Du Dir den Auszahlungszeitraum auf 24 Monate ausgedehnt hast. Du darfst somit ab dem 1. Geburtstag dazuverdienen, es interessiert ja die Elterngeldstelle nicht mehr. Das zweite Kind wird ja jetzt nicht mehr im Elterngeldbezug des ersten Kindes geboren. Ein Jahr ist ja schon vorbei. Es zählen die 12 Monate von vor der Geburt, in welchen Einkommen erzielt wurde. Wenn Du jetzt in dreijähriger EZ des ersten Kindes bist und planst ein zweites Kind zu bekommen, ist es wichtig vor dessen Geburt auf jeden Fall gearbeitet zu haben um ein höheres EG zu erhalten. Also heisst das, Teilzeit in EZ arbeiten. Nebenbei erwähnt... ein 400 EUR-Job hilft da nicht viel... das Problem habe ich gerade selbst... erhalte demnächst, obwohl ich 14 Monate lang vor Geburt des zweiten Kindes gearbeitet habe nur die knappen 300 EUR Mindestsatz + Geschwisterbonus.
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