Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Basismonat

Frage: Elterngeld Basismonat

Lydia0000

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Hallo Frau Bader, am 21.8 habe ich mein Baby geboren, mein Mutterschutz läuft bis 4.11.2020 Auf dem Antrag hatte ich die ersten zwei Monate mit EB angekreuzt, da ich ja im Mutterschutz bin und ab dem 3.-22.monat EP. Ich habe aber schon jetzt Elterngeld bekommen und einen Schrieb, dass mir für den 22.monat, den 21.5. 2022 kein Elterngeld mehr zusteht. Ich bin davon ausgegangen, dass man elterngeld erst im Anschluss an das Mutterschaftsgeld bekommt. Der 3.monat wurde als EB Monat von der Stelle angegeben, obwohl der Mutterschutz nur bis 4.11 läuft ist das so richtig?. Hätte ich dann auf dem Antrag beim dritten Monat keinen Bezug von Elterngeld ankreuzen müssen? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die ersten drei Monate, in denen Sie MG bekommen haben, zählen als Basismonate. Sie haben also noch 9 Basisimonate oder 18 Plusmonate. Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn Mutterschaftsgeld bis in den dritten Monat hinein gezahlt wird (ein Tag reicht schon aus), dann MUSS der Monat als Basismonat genommen werden. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Dann hast du bereits 3 deiner 12 Basismonate verbraucht. Aus den restlichen 9 Monaten kannst du noch 18 Monate Elterngeld Plus machen und kommst gemeinsam mit den drei Basismonaten bis zum 21. Lebensmonat. Dass du im 22. Monat also nix mehr bekommst ist korrekt.


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