Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld auf zwei Jahre auszahlen

Frage: Elterngeld auf zwei Jahre auszahlen

Ela0804

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Haben uns Gas Elterngeld auf zwei Jahre auszahlen lassen. Jetzt nach zwei Jahren kommt das zweite Kind, zwischendurch wurde nicht gearbeitet. Wie hoch ist das Elterngeld jetzt? Nur der Mindeststandard + Geschwisterbonus oder mehr?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Dass Sie das Elterngeld vom ersten Kind auf zwei Jahre haben aufteilen lassen, ist dabei unerheblich Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Wenn das zweite Kind circa zum 2. Geburtstag von Kind 1 zur Welt kommt, dann läuft das meist auf den Mindestsatz von 375 Euro (300 + 75 Geschwisterbonus) hinaus. Denn wichtig ist das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Monate für die man Mutterschaftsgeld erhalten oder Elterngeld bezogen hat, fallen raus. Elterngeld "bezieht" man aber nur im ersten Lebensjahr, auch wenn man es sich splitten lässt. Wenn man also zwischen dem ersten und dem zweiten Geburtstag von Kind 2 "nur" in Elternzeit war, bekommt man (trotz Splittung) nur den Mindestsatz. Gruß Sabine


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