sabrinadaniel
Guten Tag, Ich habe Elterngeld auf 24 Monate gesplittet und meine Tochter ist jetzt fast 7 Monate alt. Jetzt ist es leider so das mein Mann Maler und Lackierer ist und Schlechtwetter stempeln soll für ca 4 Monate.Der Betriebsrat hat ihm gerade gesagt das er sich allerdings Schützen lassen kann wenn er nächstes Jahr für einen Monat in Elternzeit gehen würde. Ich wäre dann allerdings auch Zuhause da ich nicht glaube das mein Arbeitgeber das hin und her mit macht aber dann müssten wir nur 1 Monat überbrücken anstatt 4. Kann er das denn bei der Elterngeldstelle noch beantragen und streckt sich dann mein Bezugsraum?Muss er sein Elterngeld auch automatisch splitten?Gibt es einen Regelung wiviel er nehmen muss, also da es uns hauptsächlich um den Schutz geht würden uns 1 Monat vollkommen reichen! Ich habe gerade schon da angerufen leider geht da mal wider keiner ans Telefon und wir müssen das schbellst möglich wissen. Vielen Dank
Hallo, wenn er mindestens zwei Monate Elternzeit beantragt, bekommt er, bis zum 14. Lebensmonat, sogar Elterngeld. Und wenn er Elterngeld beantragt, ist er grundsätzlich erst einmal unkündbar. Dann kommt es darauf an, was in seinem Vertrag steht. Liebe Grüße, NB
peekaboo
1. Lebensjahres des Kindes nehmen und auch er bekäme Elterngeld. Bin mir allerdings nicht sicher, ob er das nicht schon hätte beantragen müssen. LG Peeka
sternenfee75
Er muss mind. 2 Monate nehmen, sonst gibt es kein EG. Splitten muss er nicht und auch nicht zusammennehmen. Du weißt aber schon, dass du keine 24 Monate hast, sondern 2 Monate Mutterschutz plus 10 Monate EG, die gesplittet sind dann 20 Monate. Macht zusammen 22 Monate.
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