Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld auch für Selbstständige

Frage: Elterngeld auch für Selbstständige

gini82

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Wir werden in diesem Jahr wieder Eltern. Bei unserem 1. Kind habe ich ein Jahr Elternzeit genommen und mein Mann hat gearbeitet. Dieses Mal überlegen wir, da die Kitaeingewöhnung genau auf die Zeit fallen würde, wenn ich wieder anfange zu arbeiten, ob es möglich ist, wenn mein Mann dann zwei Monate Elternzeit nehmen würde. Dann könnte ich nach 12 Monaten wieder arbeiten und mein Mann könnte sich zwei Monate um die Kinder und die Eingewöhnung kümmern. Allerdings ist er selbstständig. Er würde in der Zeit dann keine Aufträge annehmen bzw. würde diese ein Kollege übernehmen. Wäre das überhaupt möglich als Selbstständiger Elterngeld zu beziehen? Elternzeit kann er ja nirgends beantragen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er unter 30 Std/ Wo arbeitet, ja. Schlau ist es, Rechnungen so zu stellen, dass keine Zahlungen in den Zeitraum fallen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Solange er versichert, dass er in der Zeit, in der er Elterngeld bekommt, nicht mehr als 30h/Woche arbeitet, kann er auch Elterngeld bekommen. Aber alles, was an Gewinn in diesen beiden Monaten zufließt wird mit dem Elterngeld verrechnet. Das gilt auch für Zahlungen aus Aufträgen vor der Elternzeit. Bei Selbstständigen gilt das reine Zuflussprinzip, es ist also egal, wann die Arbeit gemacht wurde, es zählt nur, wann die Rechnung bezahlt wird.


gini82

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Alles klar. Danke dir. Prinzipiell wäre es aber möglich. Klar mit dem Grwinn ist das nachvollziehbar.


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