ida33
Unsere Situation: Ich bin vollzeit-berufstätig, mein Mann ist Hausmann (bezieht auch kein Arbeitslosengeld o.ä.). Nach dem Mutterschutz werde ich Elternzeit beantragen und möchte das Elterngeld 12 Monate lang beziehen. Nach den 12 Monaten würde ich wieder arbeiten gehen, alleridngs Teilzeit mit max. 30 Std/Woche. Meine Frage: Erfüllt mein Mann die Voraussetzungen für zwei weitere Partnermonate, in denen er zumindest den Sockelbetrag von 300€ bekommt? Meine Überlegungen dazu: Ich habe folgende Voraussetzung für Partnermonate bisher gefunden: Minderung des Erwerbseinkommen bei den Eltern für mindestens zwei Bezugsmonate. Das Einkommen meines Mannes mindert sich ja während der eventuellen Bezugsmonate nicht (er hat ja kein Einkommen), aber eben mein Einkommen und damit das gemeinsame. Bedeutet das auch gleichzeitig, dass wir die beiden Partnermonate während meiner 12 Monate beantragen sollen? Denn nur in diesen 12 Monaten ist mein Einkommen gemindert (und danach auch, aber wegen der Teilzeit). Vielen herzlichen Dank für eine Antwort!
Hallo, klar kann er auch ohne Einkommen Partnermonate nehmen! Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Dein Mann kann EG beantrag und ihm stehen die zwei Monate auch zu. Diese kann er innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes nehmen. Er bekommt aber nur den Sockelbetrag. LG Sabine
SumSum076
Klar geht das! Es ist egal, dass sich das Einkommen deines Mannes nicht mindert. Er bekommt sein Elterngeld als Hausmann. Er bekommt allerdings nur den Sockelbetrag. Er muss die Partnermonate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nehmen. Mit dir zusammen oder auch nicht, wie ihr wollt. Es gingen auch zwei einzelne Monate zB LM 2 und 7. Gruß Sabine
ida33
Super! Vielen Dank für die Antworten!
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