Leonator
Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Elterngeld. Mein Mutterschutz beginnt am 28.09.2012. Ich habe jedoch noch 14 Tage Überstunden und 8 Tage Urlaub. Also fast einen ganzen Monat. Und wie die Arbeit gerade läuft werde ich es auf einen ganzen Monat Überstunden schaffen. Diesen Monat muss ich noch arbeiten (will ich um mein Projekt fertig zu stellen), so dass ich nicht die Zeit vor dem Mutterschutz nehmen kann. Kann ich diese auch nach dem Mutterschutz (nach der Geburt) nehmen? Und erst dann Elternzeit? Wie sieht dann die Bezahlung aus? Bekomme ich in dem Monat zwischen Mutterschutz und der Elternzeit mein reguläres Gehalt? Wird dann für 12 Monate Elterngeld gezahlt oder werden dann doch die zwei Monate Mutterschutz angerechnet (somit nur 10 Monate Elterngeld)? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Beste Grüße Katarina
Hallo, Sie können das auch nach dem Mutetrschutz nehmen, bekommen dann aber entsprechend wenigiger EG (falls Sie die Höchstzeit alleine ausschöpfen wollen). Liebe Grüsse, NB
sternenfee75
Die 2 Monate Mutterschutz werden dir immer angerechnet, man bekommt dann nur 10 Monate EG, es sei denn, der Vater bleibt auch 2 Monate zu Hause. Wenn du zwischen Mutterschutz und Elternzeit auch noch 1 Monat Urlaub/Überstunden nimmst, verlierst du den Monat EG. Dann häng die Zeit lieber hinten dran.
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