Mitglied inaktiv
Hallo! Meine Tochter ist im März diesen Jahres geboren und ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub. Nun frage ich mich, wie das mit dem neuen Elterngeld ab 2007 ist, wenn z.B. unser 2. Kind noch während diesen Erziehungsurlaubs geboren wird. Ich habe bis zum Mutterschutz ja Vollzeit gearbeitet und bin ja auch immernoch angestellt in meiner Firma (nur halt zur Zeit im Erziehungsurlaub). Also was mich interessiert ist, wenn ich nun aus einem Erziehungsurlaub in den nächsten übergehe, bekomme ich dann diese 63% von meinem Gehalt, welches ich vor der Geburt meines 1. Kindes hatte ??? Ich hoffe, Sie verstehen, wie ich das meine. Danke im voraus & freundliche Grüße, Sandra
Hallo, Ja, Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus. Dieser trägt in mehrfacher Hinsicht den besonderen Bedürfnissen dieser Familien Rechnung: Erstens werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs insbesondere auch Zeiten des Elterngeldbezugs ausgeklammert. Ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlende Erwerbseinkommen wird so vermieden. Zweitens wird das danach zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro im Monat erhöht. Und drittens wird dieser Erhöhungsbetrag abhängig von der konkreten Familiensituation gewährt. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also sogar größer als drei Jahre sein. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag. Der Grundbetrag des Elterngelds läuft weiter bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder vierzehn Monaten. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo 78san, mit der neuen Regelung kenne ich mich auch nicht so genau aus. Bisher war es so, dass man das ERZIEHUNGSGELD entweder für 1 Jahr in Höhe von 450 € oder 2 Jahre in Höhe von jeweils 300 € pro Monat bekommen hat. Wir mussten das bei dem zuständigen "Versorgungsamt" beantragen. Schau da mal im Internet nach. Soweit ich das aus den Medien mitbekommen habe, wird das NEUE Elterngeld für Kinder gezahlt wird, welche ab dem 01.01.2007, 0 Uhr geboren werden. Die Kinder, welche vorher geboren werden, müssten wahrscheinlich noch nach der "alten" Regelung bearbeitet werden. Die Höhe für das Elterngeld ab dem 01.01.2007 hängt vom Einkommen ab. Es werden aber MINDESTENS 300 €, aber MAXIMAL 1800 € gezahlt. Das ist einkommensabhängig. Des Weiteren wäre zu beachten, dass das Einkommen herangezogen wird und davon 65 % gezahlt werden. Wenn ihr schon mehr als ein Kind habt, also wenn ein Geschwisterkind unterwegs ist, werden nochmals 10 % obendrauf, mindestens 75 €, gelegt. Dieses Elterngeld wird dann aber nur 12 Monate gezahlt. Wenn dein Mann bzw. der Vater des Kindes, anschließend Elternzeit nimmt, bekommt Ihr 2 Monate zusätzliches Elterngeld nach den o. g. Regelungen. Bitte erkundige dich aber genau im Internet oder auch beim Arbeitsamt oder Versorgungsamt über die genauen Einzelheiten. Hoffentlich konnte ich dir ein bisschen weiterhelfen. Liebe Grüße von Mathias (Papa Jean) mit Margarethe und Jean Marcus.
Mitglied inaktiv
Hallo Mathias (Papa Jean) :-) Vielen lieben Dank für Deine Antwort !!! Leider beantwortet das nicht meine Frage. Daß ich für meine Tochter, die ja nun in 2006 geboren wurde, kein NEUES Elterngeld bekommen werde, ist mir schon klar. Ich frage mich nur, wie es beim 2. Kind wäre (welches ja frühestens 2007 geboren würde und somit die neue Regelung in Kraft tritt). Nehmen wir mal an, mein 2. Kind kommt 2008 auf die Welt. Ich befinde mich noch im Erziehungsurlaub für meine 1. Tochter. Wonach würde die Berechnung des Elterngeldes für's 2. Kind gehen ??? Würde ich für das Zweite dann diese 63% von meinem letzten Gehalt bekommen, welches ja vor der Geburt meines 1. Kindes war - also noch in 2005 !?!?!?! Trotzdem danke für die prompte Antwort :-))
Mitglied inaktiv
Hallo ! soweit ich das verstanden habe , richtet sich das nach dem Einkommen der letzten 12 Monate ! Da Du im Erziehungsurlaub kein Einkommen hast , bekommst Du dann nur den Sockelbetrag von 300€ ! Zumindest hab ich das so verstanden ! lG safrarja
Mitglied inaktiv
lg two_kids
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