Aika_pc
Guten Abend, Mein Mann und ich hatten eigentlich schon genau geplant, wann wir mit dem Versuch für unser 2. Kind beginnen wollten. Nun waren wir einmal etwas unvorsichtig und man weiß ja nicht wie schnell das plötzlich klappt... Unser Plan war eigentlich, das wir nach 3 Monaten nach dem unser 1. Kind 1 Jahr geworden ist versuchen schwanger zu werden, da ich ab November wieder Vollzeit arbeiten gehe und so dann 3 Monate Vollzeit arbeite und dann bis das 2. Kind kommt noch 9 Monate voll bezahlt werde. So wären 12 Monate volles Gehalt zum berechnen des Elterngeldes da gewesen. Nun wenn es plötzlich so schnell geklappt hat. Wäre dieser Plan vollkommen dahin. Nun habe ich aber gelesen, das man Monate in denen man Elterngeld bekommen hat ausklammern kann und die nach hinten verschieben kann. Ich habe das so verstanden. Eigentliche Berechnung für Kind 2 wäre von Juni 2017-mai 2018 (12 Kalender monate) Da ich aber von Juni 2017-oktober 2017 noch Elterngeld für Kind 1 bekomme, werden diese nicht berechnet und auf die Monate vor Kind 1 geschoben also Mai 2016-september 2016. In denen ich volles Gehalt erhalten habe. Stimmt dies? Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Ausgeklammert werden dabei Monate mit Elterngeldbezug oder Mutterschaftsgeld. Sie müssen also rückwärts rechnen und für jeden Monat neu überlegen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Bis zu 14 Monate EG/EGPlus und die Mutterschaftszeiten werden ausgeklammert, wenn sie im Berechnungszeitraum liegen. LG Lilly
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