Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe gehört, das in besonderen Fällen auch 100% Elterngeld gezahlt wird und nicht nur die normalen 67%. Mich würde nun interessieren, ob das stimmt und natürlich für welche Frauen dies in Frage kömmen würde. Meine Schwester ist alleinstehend, schwanger und der Kindsvater befindet sich in einer Ausbildung. Hat sie die Möglichkeit mehr Geld zu bekommen? Gruß, Matha
Hallo, wenn sie gering verdient, kann es angehoben werden. Bsp.: Ehepaar, ein Partner verdient vor der Geburt 2.900 Euro brutto im Monat, der andere Partner 400 Euro brutto aus einer geringfügigen Beschäftigung (Ingenieur): Die Steuerklasse III findet Anwendung. Das gemeinsame Nettoeinkommen vor der Geburt liegt bei 2.455 Euro, wovon 400 Euro auf den Partner mit der geringfügigen Beschäftigung entfallen. Der nach der Geburt nicht mehr erwerbstätige Partner mit der geringfügigen Beschäftigung erhält ein Elterngeld von 390 Euro, das sind fast 100 Prozent seines bisherigen Nettoeinkommens. Der Grund hierfür liegt in der Anhebung der Ersatzrate bei kleinen Einkommen. Ohne die Anhebung würde das Elterngeld nur dem Mindestbetrag von 300 Euro entsprechen, so erhält die Familie rund 90 Euro mehr. Unter Berücksichtigung der kindbedingten Entlastungswirkungen des Hauptverdieners bei der Pflegeversicherung und der Lohnsteuer beträgt das verfügbare Familieneinkommen aus Nettolohn, Kinder- und Elterngeld 2.620 Euro und liegt damit um 165 Euro über dem früheren Wert. Genau rechnen kann man es mit dem EG-Rechner unter www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Schau mal, http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/familie,did=75498.html Am besten genau ausrechnen unter http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ Vielleicht bekommt sie auch noch den Kinderzuschlag Rechner unter http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/
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