Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngekd nach Arbeitslosigkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngekd nach Arbeitslosigkeit

Lilli 25

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Sehr geehrre Frau Bader, meine Elternzeit ist am 29.10.2018 geendet. Derzeit habe ich noch einen Monat Urlaub bis Ende November. Nun bin ich aber wieder schwanger, der errechnete Termin ist der 09.07.2019. Mein derzeitiges Problem ist, dass mich mein AG nicht von 40 auf 30 Stunden Arbeitszeit herunternehmen möchte ( weniger als 15 Mitarbeiter). Ich aber aufgrund der Arbeitszeiten von meinem Mann nicht mehr als 30 Stunden arbeiten kann. Somit müsste ich mich arbeitssuchend melden. Wie würde mein Elterngeld berechnet werden, im nächsten Jahr. -Mein 1. Kind ist am 29.08.2017 geboren -Vorher war ich vollerwerbstätig, länger als ein Jahr. Vielen Dank für die Hilfe!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, beantragen Sie so schnell wie möglich erneute Elternzeit, am besten einvernehmlich mit dem Arbeitgeber und suchen Sie sich dann in der Elternzeit einen Arbeitgeber bei dem Sie Teilzeit arbeiten können. Ansonsten zählen die Monate, an denen sie Arbeitslosengeld 1 erhalten (wohlgemerkt für 30 Stunden pro Woche) mit 0 Euro für die Elterngeldberechnung mit ein. Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Warum hast du nicht die restliche Elternzeit genommen?


mellomania

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falscher fehler! hoffe du kannst da noch was machen. hänge sofort!! die zwei jahre der restlichen elternzeit dran. beende diese wieder vorzeitig auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. alles andre wäre verlust für dich in jedglicher hinsicht. zum einen bist du versichert, zum andren bekommst du, wenn du es so machst, in der mutterschaftszeit den vollen arbeitgeberzuschuss...warum hast du es nicht gleich so gemacht? mist


Lilli 25

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Danke, für Eure Hilfe. Da bekomm ich aber in der Elternzeit bis zum Juli kein Geld oder? Ich bin erst 5+1 und habe es somit ganz frisch erfahren. Ich hatte bereits begonnen mich zu bewerben, mich stellt nur niemsnd ein, wenn ich schwanger bin.


Felica

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Warum stellt dich niemand ein? Du musst doch nichts sagen. Wenn der AG fragt darfst du sogar lügen und solltest es sogar. Ohne Einkommen werden die Monate mit 0 € gerechnet. Würde mir also irgendwas suchen, Hauptsache es kommt Geld rein. Ausser ihr seit nicht drauf angewiesen.


Felica

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Wenn dein AG keine TZ Job hat kann er dir auch nicht verbieten in der EZ woanders zu arbeiten. Also ausnutzen wenn noch möglich.


mellomania

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du arbeitest ja eh. ob du in elternzeit woanders teilzeit arbeitest oder dich jetzt arbeitslos meldst. das ist der denkbar blödeste plan...ich würde wie o.g verfahren...


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