Jenyx
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Sohn wird im Mai 1 Jahr alt und geht ab August in eine Kita in NRW. Die Elternbeiträge sind abhängig von der Anzahl der Stunden und dem Einkommen der Eltern. Für U3 Kinder beträgt der Höchstsatz 399€ plus Essensgeld. Mein Partner hat noch drei Kinder aus vorheriger Ehe für die er knapp 800€ Unterhalt zahlt. Jetzt wurde mir gesagt, das wäre unerheblich und es zählt für die Berechnung nur das reine brutto Einkommen. Kann das so stimmen? In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass das als außerordentliche Belastung angezogen werden müsste. Können Sie hier bitte weiterhelfen? Man will sein Kind ja auch nicht extra noch länger in die Einrichtung schicken, nur damit man sich das, was man eigentlich braucht auch leisten kann. Ich habe eh schon ein schlechtes Gefühl, dass er so jung so lange dorthin muss. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, die Elternbeiträge sind von Bundesland zu Bundesland, ja sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Was bei Ihnen gilt, kann ich pauschal nicht sagen. Liebe Grüße NB
cube
Man kann Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Das ist aber eure Sache, dies am Jahresende zB geltend zu machen oder als Freibetrag eintragen zu lassen. Wenn ihr die Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen könnt, wird euch ja im Zweifelsfall Beitrag zurück erstattet anhand der neu eingereichten Steuerklärung oder Gehaltsabrechnung.
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