Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eltern-/Mutterschutzgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eltern-/Mutterschutzgeld

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Hallo, ich arbeite ab 1.3. wieder Vollzeit nach Erziehungsurlaub, während dessen ich 16 Stunden/Woche gearbeitet habe. Am 13.5. gehe ich wieder in den Mutterschutz. Also erhalte ich 2,5 Monate volles Gehalt. Wir errechnet sich nun das Mutterschutz- und Elterngeld? Wird der halbe Monat als Gehalt mit angerechnet, oder werden z.B. bei Mutterschutzgeld 2 Monate volles und 1 Monat Teilzeitgehalt berechnet? Viele Grüße Greasy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, EG: Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. MG: Da wird der Durchschnitt der letzten 13 Wo. genommen. Wenn Sie einen festen Verdienst haben macht es nicht, dass Sie weniger gearbeitet haben. Liebe Grüsse, NB


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