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Hallo, ich arbeite ab 1.3. wieder Vollzeit nach Erziehungsurlaub, während dessen ich 16 Stunden/Woche gearbeitet habe. Am 13.5. gehe ich wieder in den Mutterschutz. Also erhalte ich 2,5 Monate volles Gehalt. Wir errechnet sich nun das Mutterschutz- und Elterngeld? Wird der halbe Monat als Gehalt mit angerechnet, oder werden z.B. bei Mutterschutzgeld 2 Monate volles und 1 Monat Teilzeitgehalt berechnet? Viele Grüße Greasy
Hallo, EG: Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. MG: Da wird der Durchschnitt der letzten 13 Wo. genommen. Wenn Sie einen festen Verdienst haben macht es nicht, dass Sie weniger gearbeitet haben. Liebe Grüsse, NB
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Guten Tag Frau Bader, Mein Partner bekam das Haus in dem wir mit unseren beiden Kindern leben vor 5 Jahren im Rahmen einer Schenkung von seinen Eltern überschrieben. Nun ziehen beide Elternteile in ein Pflegeheim um und wir befürchten, das unser Haus zur Deckung der Heimkosten irgendwann "angegriffen" werden könnte. Ist das Grundsätzli ...
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Die Wirtschaftliche Jugendhilfe fördert finanziell die Plätze bei Betreuung von Kindern bis 3 Jahre bei Kindertagespflegepersonen. Die Auszahlung erfolgt ab 2025 an die Eltern, diese sollen dann die Förderleistungen an die Tagesmutter weiterleiten. ist dies Zulässig? Wenn nein, bitte ich um das AZ des Urteils.
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Hallo, ich habe eine Frage zum Arbeitgeberzuschuss. Ich habe einen Vollzeitvertrag und bin fest angestellt. Mein erstes Kind wurde 2022 geboren und ich hatte 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich hatte vor der Elternzeit meine Stunden auf 30 reduziert. Dies war befristet bis Ende 2024. Januar 2025 fing ich an, bei meinem Arbeitgeber Teilzeit in Eltern ...
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Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet. Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...
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