Mitglied inaktiv
hallo nochmal: Mein erstes Kind kam August 2018, Mein zweites Kind kam im Januar 2020 Mein drittes Kind kommt voraussichtlich 11.05.21 Ich plane ab dem 01.01.21 eine nebenberufliche Selbstständigkeit (ca. 10-15 h/Woche). Mit Gewinn rechne ich im Jahr 2021 max mit 200€. Elternzeit habe ich aktuell bis 04.01.2023 und elterngeld bis 04.09.21 Mein Angestelltenverhältnis bleibt bestehen! Meine neue Elternzeit planr ich bis vsl 10.05.24 und Elterngeld plus auf Zwei Jahre. Bisher wurde mein Angestelltenverhältnis zur Berechnung herangezogen. Verstehe ich richtig, dass dann das Elterngeld 2021 auf Basis meiner im Jahr 2021 Selbstständigen Tätigkeit berechnet wird, also 200€/Jahr 2021??? Dann wäre der Sockelbetrag 300€/mtl Elterngeld?? Danke und LG
Hallo, da Sie im Bemessungszeitraum einer selbständigen Tätigkeit nachgegangen sind, zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. Sie können aber in den Jahren, in denen Sie Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14. Lebensmonat) bezogen haben, ausklammern. Liebe Grüße NB
Dojii
Es wird auf jeden Fall in vollen Jahren berechnet werden, also Januar bis Dezember. Das passiert immer dann, wenn eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, egal ob haupt- oder nebenberuflich. Theoretisch wäre das bei dir 2020, weil 2021 zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht abgeschlossen sein wird. Du hast aber das Recht Jahre auszuklammern, in denen du Elterngeld für ein älteres Kind (bis maximal zum 14. Lebensmonat) bezogen hast. Wenn ich mir deine Zahlen so angucke, hast du sowohl in 2020, 2019 und 2018 Elterngeld bezogen? Dann müsstest du das Jahr 2017 als Berechnungsgrundlage nutzen können, also Januar bis Dezember 2017.
Mitglied inaktiv
Vielen Dank!!! Hilft mir sehr
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich habe mich während der Elternzeit selbstständig gemacht und bin bei meinem eigentlichen Arbeitnehmer noch etwas über ein Jahr in Elternzeit. Erst danach möchte ich entscheiden, ob ich wieder zurück in meinen alten Beruf gehen und weiterhin selbstständig bleibe. Die letzten Monate vor dem Mutterschutz war ich in Vollzeit ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich wollen am Ende der Elternzeit die Partnerschaftsbonus-Monate in Anspruch nehmen und es würde – ähnlich wie im Fall Betriebsferien und Partnerschaftsbonus (Elterngeld) vom 5.9. – ein Teil des Zeitraums in die Weihnachtsferien fallen. Bei mir ist es nun so, dass ich selbstständig bin und meine Zeit relativ frei ...
Hallo Frau Bader, ich habe zusammen mit meinen Bruder im Juli´21 unseren elterlichen Handwerks-Betrieb übernommen somit bin ich Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH und bin auch voll auf Baustellen dabei. Momentan bin ich in der 17.SS und weiß nicht wie lange ich meinen Beruf ausüben kann da ich sehr schwer Heben muss und und die arbeiten ...
Guten Tag Frau Bader, Wenn ich jetzt in elternzeit eine selbstständige Tätigkeit machen würde , dann wird mir das auf das elterngeld angerechnet, das weiß ich. Aber muss ich mich dann auch selbst krankenversichern und die Beiträge selber zahlen? Denn das sagt eine Freundin von mir das ich das machen müsste wobei ich mir nicht vorstellen kann das i ...
Liebe Frau Bader, ich habe eine angestellte Tätigkeit. Bald bin ich im gesetzlichen Mutterschutz. Nebenberuflich habe ich noch eine selbstständige Tätigkeit. Darf ich meine selbstständige Tätigkeit im Mutterschutz nachgehen? Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass ich in diesem Falle auch 6 Wochen vor der Entbindung in meiner nicht-selbstständ ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuelle in Teilzeit während Elternzeit und als Nebenerwerbslandwirtin tätig. Nun Frage ich mich, wie das Elterngeld/Mutterschaftsgeld bei einer Schwangerschaft während der jetzigen Elternzeit berechnet wird? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Viele Grüße aus Baden-Württemberg. "WerWieWas?!"
Guten Morgen, ich bin hauptberuflich angestellt tätig und habe nun ein gutes Angebot für eine nebenberufliche Selbstständigkeit erhalten in welcher ich ca. 700€ monatlich von zuhause aus dazu verdienen könnte (am Laptop vom Bett aus), aufgrund von plazenta praevia totalis möchte mein Frauenarzt mich gerne ins Beschäftigungsverbot schicken, mein Mu ...
Hallo Frau Bader, Ich bin zur Zeit in Elternzeit und möchte mich nebenher selbstständig machen. Zufällig passt es ganz gut zu unserer Familien Planung, da wir bald auch ein zweites Kind planen. Ich habe nun gelesen, dass man das Elterngeld in der selben Höhe durch eine Selbstständigkeit bekommen kann wie bei Kind 1. Mein 1. Kind wurde im ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit Vollzeit angestellt und haben nebenbei eine Selbstständigkeit. Jetzt haben sich einige Fragen ergeben: Wie verhält es sich mit dem Mutterschaftsaftslohn - erhalte ich diesen weil ich angestellt bin? Oder könnte es hier Probleme mit meiner Selbstständigkeit geben? Bei der Berechnung des Elterngeldes ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin: 1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob 2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt") Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...
Die letzten 10 Beiträge
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Selbstständig während Elternzeit
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?
- Teilzeit - Wochentage Mo- Fr
- Elterngeld bei Mischeinkünften - Werbungskosten im Rahmen der angestellten Tätigkeit